„Es ist im Bundeshaushalt
eingestellt.“
So lautet
die am 28. Juni 2015 getroffene Aussage der Chefin eines Büros, das am 30. Juni
2015 schriftlich gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
diese Aussage revidierte.
In der
gleichen Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien ((BKM) wird jedoch ein weiterer Fehler formuliert:
„Das Erzbistum Berlin plant und
entscheidet als Denkmaleigentümer der St. Hedwigskathedrale … “
Die Domgemeinde St. Hedwig ist seit der Zeit,
da Preußenkönig Friedrich II. ihr den Bauplatz und Baumaterialien schenkte,
ununterbrochen Eigentümerin der Hedwigskirche, die seit der Bistumsgründung
1930 St. Hedwigs-Kathedrale genannt wird. Bischöfe, Erzbischöfe und das
Metropolitankapitel nutzten und nutzen das der Pfarrgemeinde gehörende
Gotteshaus. Eine Praxis christlicher Eintracht, die auch bei anderen
Bischofskirchen gedeihlich geübt wird.
Die Verwirrung ist noch zu klären
Die erst
mit Schreiben vom 1. September 2015 übermittelte Stellungnahme der Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 30. Juni 2015 ist also
fehlerhaft. Sie wird z. Z. geprüft und hinterfragt. Die Widersprüche zu den
bisherigen Aussagen der Verantwortlichen werden dargestellt, wenn sie nicht
durch belegbare Fakten ausgeräumt werden.
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