Überfällige Richtigstellung der irreführenden Denkmaldaten zur St. Hedwigs-Kathedrale Berlin beim Landeskonservator angemahnt
> … am 1.11.2023 … wird medial sichtbar, dass das Erzbistum Berlin gegen viele Widerstände seinen Vorsatz brachial durchgesetzt hat, ein denkmalgeschütztes Zeugnis der deutschen Einheit aus der Zeit der staatlichen Teilung zu eliminieren. Erzbischof Dr. Koch hatte seine Vernichtungsabsicht am 28. 06. 2019 schriftlich gegenüber dem Landgericht Berlin kundgetan: „Es bleibt dabei: Im Zuge des geplanten Umbaus der St. Hedwigs-Kathedrale wird das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk der Urheber vollständig vernichtet.“ < (Pressemitteilung der Freunde der Hedwigskathedrale e.V. vom 01.11.2023)
Die Absichten des Erzbistums Berlin und die Hintergründe wurden in diesem Blog bereits 2020 dargelegt (2020-07_Denkmal Hedwigskathedrale Berlin – Vollständige Vernichtung in vollem Gange).
Seit die Denkmalzerstörung öffentlich sichtbar ist, haben die Freunde der Hedwigskathedrale jeweils vor dem Tag des offenen Denkmals das Landesdenkmalamt schriftlich aufgefordert, dem denkmalvernichtenden Erzbistum Berlin keine Plattform zur Werbung für das Ergebnis der Denkmalzerstörung zu bieten. In der Broschüre zum Denkmaltag die u. a. vom Landesdenkmalamt Berlin herausgegeben wird und mit staatlichen Mitteln bezuschusst wird, propagiert das Erzbistum Berlin die mit staatlicher Förderung von mind. 20 Mio. Euro durchgesetzte Denkmalzerstörung. Die Forderungen in den Schreiben von 2023, 2024 und 2025 wurden mit der Begründung zurückgewiesen, dass jeder Denkmaleigentümer die Möglichkeit erhält, eigenverantwortlich über Aktivitäten am Tag des offenen Denkmals zu berichten.
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| Der Berliner Landeskonservator wurde persönlich zur Richtigstellung des falschen Beitrags in der Denkmalliste zur Hedwigskathedrale aufgefordert. |
Die schriftlichen Anfragen beim Landesdenkmalamt Berlin zur Hedwigskathedrale
2023 wurde in diesem Blog ausführlich berichtet, wie der Pressesprecher des Erzbistums Berlin die Führung am Denkmaltag zur Lobpreisung des denkmalzerstörenden Radikalumbaus nutzte.
2023-09_Offenes Denkmal ohne Denkmal - Sankt Hedwig Mitte
2024 wurde das Landesdenkmalamt in einem Schreiben des Vereins Freunde der Hedwigskathedrale eindringlich um Stellungnahme gebeten und darauf hingewiesen, dass die Denkmalliste längst hätte geändert sein müssen, um die Besucher nicht zu täuschen.
2024-09_Landesdenkmalamt bewirbt Denkmalvernichtung
2025 hat der Verein Freunde der Hedwigskathedrale die Verantwortlichen des Landesdenkmalamts Berlin kritisiert, dass eine im Februar 2025 erfolgte Aktualisierung der Denkmalliste mit keinem Wort die inzwischen vom Erzbistum Berlin herbeigeführte Demolierung des denkmalwerten Raumkunstwerks erwähnt, womit Interessierte an einem kunstvollen Zeugnis der Nachkriegsmoderne getäuscht werden, wenn sie das kahlgeschlagene Innere des Baus betreten, in dem sie ein unter Leitung von Hans Schwippert gestaltetes Gesamtkunstwerk erwarteten.
2025-08_Landesdenkmalamt Berlin ignoriert Denkmalvernichtung
Forderung an den Landeskonservator im persönlichen Gespräch, die Richtigstellung der Denkmalliste zu veranlassen
Am 11.09.2026 nutzte ein Mitglied des Vorstands des Vereins Freunde der Hedwigskathedrale, Werner J. Kohl, in der Berliner Gemäldegalerie die Gelegenheit, den Berliner Landeskonservator, Prof. Dr. Christoph Rauhut, persönlich um Stellungnahme zu bitten, da die wiederholten Schreiben nicht zu einer fruchtbaren Kommunikation führten.
Die kurzen Verweise auf die schon schriftlich ausführlich vorgetragenen Anfragen beantwortete der Landeskonservator in folgendem Sinne:
– Denkmaleigentümer werden auch weiterhin für ihre Aktivitäten in Denkmalen an den Tagen des offenen Denkmals und mit eigenen Beiträgen in der Broschüre werben können.
– Prof. Dr. Rauhut ging davon aus, dass die Denkmalliste mit einem bereits im Landesdenkmalamt abgestimmten neuen Text aktualisiert sei, was allerdings nicht der Fall ist (Stand 12.09.2026).
– Der Landeskonservator notierte sich den Sachverhalt, um die ausgebliebene Aktualisierung nun zu veranlassen.
– Das Landesdenkmalamt will weiterhin auf die von Hans Schwippert geschaffene Raumwirkung verweisen, die denkmalgeschützt ist. Dabei soll der erfolgte Umbau nicht unerwähnt bleiben.
Anmerkungen zur Beharrung des Landesdenkmalamt auf den Denkmalcharakter des umfassend umgebauten Innenraums
Im Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung hatte das Erzbistum Berlin auf 18 Seiten im DIN A3-Format zahlreiche Einzelveränderungen am Denkmal gefordert, die sämtlich liturgisch begründet wurden. Von der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin, ist die Vielzahl der vom Erzbistum Berlin gewünschten Umbaumaßnahmen im Wesentlichen im Dissenzverfahren genehmigt worden, also nicht nach fachlichen Gesichtspunkten, sondern aus politischem Kakül. Da der Radikalumbau nominell als eine Umsetzung von Einzelmaßnahmen gilt, wenn auch mit immenser Größenordnung, wäre das Denkmal nicht gänzlich verloren, sondern lediglich verändert, obwohl kaum noch denkmalwerte Details vorhanden sind.
Im Gegensatz zum Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung hatte das Erzbistum Berlin im Urheberrechtsverfahren vor Gericht den Vorsatz schriftlich niedergelegt, das „Gesamtkunstwerk … (werde) … vollständig vernichtet.“
Ein doppeltes Spiel – Das Erzbistum Berlin verbürgt sich gegenüber staatlichen Behörden und Gerichten mit unterschiedlichem, gegensätzlichen "Wahrheiten".
Der Versuch des Landesdenkmalamts, Erinnerungskultur trotz fehlender erlebbarer Belege zu bewahren, wird von der permanenten Propaganda des Erzbistums Berlin unterminiert.
Es mag erfreulich erscheinen, dass das geistige Erbe der architektonischen Leistung Hans Schwipperts denkmalfachlich nicht „vollständig vernichtet“, also nicht ausgelöscht, werden konnte. Die während des Radikalumbaus mit immensem Kosten- und Materialaufwand eingezogene halbkugelförmige Gipskartonschale verdeckt nur die Stahlbetonrippen der originalen Raumkuppel und ließe sich auch wieder entfernen.
Fatal wäre es aber, wenn künftige Besucher der gestaltlosen, entleerten Halle, dieses Umbaukonstrukt für eine denkmalwerte Raumschöpfung im Geiste Hans Schwipperts hielten. In der Broschüre und bei den Führungen zum Berliner Denkmaltag 2026 wurde vom Erzbistum Berlin nachdrücklich versucht, gerade diesen Eindruck zu erwecken. Die Zerstörung von Schwipperts Raumkunstwerk sei eine "Umgestaltung" „nach einem visionären Raumkonzept“, das dem Baukörper nun erst wirklich gerecht würde. Darin zeigt sich die groteske Hybris der Verantwortlichen angesichts der radikalen Reduktion eines Raumkunstwerks bis zur sinnentleerten Gestaltlosigkeit.
Mit Interesse ist auf die Aktualisierung der Denkmalliste zu warten, wie im Text die Würdigung Schwipperts angesichts der brachialen Veränderung durch den Radikalumbau gelingen kann.















