Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Donnerstag, 10. September 2015

Countdown_10 – Erfährt der Vatikan die Wahrheit ?

Ein Thema mit Brisanz
Es gilt sich einiger Aussagen von Verantwortlichen und meinungsbildenden Persönlichkeiten bewusst zu werden, die für das Erzbistum in der Vakanzzeit von Bedeutung waren. Da die während der Sedisvakanz getroffenen Entscheidungen in finanzieller und perspektivischer Hinsicht so weitweichend waren, wurde der Vatikan von besorgten Gläubigen um Überprüfung gebeten.
Wurde die Kompetenz überschritten, die einer Vakanzleitung in der nur zu überbrückenden Zeit bist zur Amtsübernahme eines entscheidungsbefugten Diözesanbischofs zusteht? Die Vakanzleitung war deshalb aufgefordert, dem Vatikan das die Notwendigkeit seiner weitreichenden, den künftigen Erzbischof womöglich bindenden Vorenztscheidungen zu begründen.
Kirchenrechtliche Sachverhalte werden eigentlich  geheimgehalten
Seit dem Fortgang des kurzzeitig residierenden ehemaligen Erzbischof sind bald 14 Monate vergangen. Das ist eine lange Zeit, wenn viel Geld bewegt wird  und nichts sichtbar wird – keine Zahl, keine Zeichnung und kein Kostenrahmen.
Es verbinden sich nur die immer geleichen Worte zu Erzählbögen, die keine Aussage enthalten dürfen. Da ist es vorhersehbar, das die eine oder andere Redeschleife aus der Bahn gerät.

Überraschende Auskünfte, verblüffende Rückzieher
Prominenter und wichtige Persönlichkeiten erteilten bemerkenswerte Auskünfte.eingegangen.
Daraus lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, mit welcher Strategie der Beschwerde beim Vatikan begegnet worden sein könnte.

Vielleicht sind auch keine Mutmaßungen erforderlich, wenn die Zeit der Besinnung vor dem Fest von dem einen oder anderen genutzt wird, sein Herz zu erleichtern.


Wo liegt die Wahrheit
In Gremien des Erzbistums und von Verantwortlichen wurde von erwarteten finanziellen Förderungen für die Stärkung der Hauptstadtpräsenz der Kirche in direktem Zusammenhang mit der Umgestaltung der Kirche gesprochen. Nun erteilte das Büro der Kulturstaatsministerin, die noch am 28.06.2015 über dafür bereits im Bundeshaushalt eingestellte Finanzmittel in zweistelliger Millionenhöhe sprach, derartigen staatlichen Fördermitteln eine Absage (Stellungnahme BKM vom 30.06.2015).  
Wie sind daraufhin die Aussagen der Kirchenvertreter zu bewerten?
Wo liegt die Wahrheit?

Mit großem Aufwand hat das Erzbistum Berlin den technischen  Zustand des Baubestands in Vorbereitung eines Realisierungswettbewerbs ermitteln lassen und beziffert. Der Sanierungsbedarf der Kathedrale war 2014 mit 5 Mio. Euro durchaus hoch angesetzt worden. Inzwischen wird dies in Frage gestellt, um ggf. das Verhältnis zur Größenordnung der Umbaukosten ändern zu können. Die allgemein vernehmbare Tendenz gipfelte in der Feststellung eines Sachpreisrichters und Vertreters der Deutschen Bischofskonferenz, dass die Sanierung der Kathedrale wesentlich teurer sei, als ihr kompletter Umbau kosten würde. Demnach würde bei den vorangegangenen kostenaufwendigen Untersuchungen bisher kein Fachmann gemerkt haben, dass die Standsicherheit des Bauwerks in Frage steht? 

Für die Rettung des Kulturdenkmals vor dem Einsturz könnten dann, unabhängig von der Nutzung durch die Kirche und die Stärkung ihrer Hauptstadtpräsenz, eben doch staatliche Fördermittel in Millionenhöhe in Anspruch genommen werden.
Wo liegt die Wahrheit?

Nur zur Schadensabwehr ?
Nur die dringend erforderliche Abwehr eines Schadens, der das Erzbistum akut bedrohen würde und nicht aufzuschieben wäre, könnte die von der Vekanzleitung getroffenen Vorentscheidungen gegenüber dem Vatikan rechtfertigen. Denn während der Sedisvakanz dürfen keine Maßnahmen getroffen werden die den künftigen Diözesanbischof in den nur von ihm vorbehaltenen Entscheidung binden würden
Welche Gefahrenszenarien, die nichts mit einem geplanten Umbau der Kathedrale zu tun haben, hat das Erzbistum zur Rechtfertigung in einem anhängigen Rekursverfahren gegenüber dem Vatikan entworfen?
Spontane Einsturzgefahr auch ohne Umbau?  Das beträfe nicht Schäden durch den Staatsopernumbau, für die deren Träger wären regresspflichtig wären. Verlust von Fördermitteln, die es doch überhaupt nicht geben wird? Die Lage ist verwirrend. Erfährt der Vatikan die Wahrheit?


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