Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Montag, 29. August 2016

The Temple of Frederick the Great – Saint Hedwig's Hall

Eine Bischofskirche wird zum Event-Center ?
Kommerzielle Nutzung nach dem Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale ?
Der Denkmalschutz für den kirchlichen Innenraum, der nach theologischen Prinzipien zur liturgischen Nutzung gestaltet wurde, steht einem Umbau im Wege. Nur liturgische Notwendigkeit ließe einen Umbau zu. Deshalb muss solange von Kathedrale gesprochen werden, bis durch eine totale Bauänderung andere Nutzung möglich ist.
Wird aus der bisherigen katholischen Bischofskirche St. Hedwig nach einem Umbau das Pantheon Friedrichs des Großen?

Ziele verbergen
Wenn gebildete Leute keine Argumente haben und nicht antworten, liegt es nicht immer an fehlendem Wissen und geistigem Unvermögen. Raffinesse kann Argumente ersetzen.
Wäre es das Ziel, eine Kirche umzubauen, würde hauptsächlich über Theologie und Liturgie gesprochen werden, um Lösungen für den Gottesdienst zu suchen. Bei der Kathedrale wird jedoch vordringlich über Entscheidungen und Geld geredet. Wer aber meist über Geld redet, dem geht es auch besonders um Geld und Geltung. Das ist interessierten Beobachtern nicht entgangen.
Ablenkung ist daher nötig, um das eigentliche Ziel nicht zu offenbaren.
Bei der Berliner Kathedrale war von Altarumrundung, fehlender Standsicherheit und Heilung eines vermeintlichen Bruchs die Rede. Alles ist haltlos, aber es beschäftigt die Menge und verzögert deren Erkenntnisgewinn.
Verfahrenstaktik beim Denkmalrecht
Von einem Gotteshaus muss nur so lange gesprochen werden, bis die Immobilie frei vermarktet werden kann. Der vorhandene denkmalwerte Kirchenraum verdirbt den Marktwert der repräsentativen Halle im historischen Zentrum Berlins.
Nur eine Ausnahmeregelung im Gesetz für gottesdienstlich genutzte Räume eröffnet überhaupt die Möglichkeit, den verbindlichen gesetzlichen Denkmalschutz zur Disposition zu stellen (§ 21 DSchGBln). Würde die Tatsache berücksichtigt, dass der geplante Umbau in erster Linie dem Repräsantationsbedürfnis und multifunktionaler Nutzbarkeit dienen soll, wäre die Aufhebung des Denkmalschutzes gesetzeswidrig.
Die Zukunft der bisherigen Kathedrale
Seit den Zeiten des Preußenkönigs Friedrich ist die Domgemeinde Eigentümerin der Hedwigskirche. Das Erzbistum Berlin bemüht sich, den Besitz zu übernehmen, um mit dem Gebäude ungestört verfahren zu können. Wird das Erzbistum dann eine Baulast in das Grundbuch eintragen lassen, die St. Hedwigs-Kathedrale mindestens weitere 50 Jahre ausschließlich als Gottesdienstraum zu nutzen? Mit dieser vertrauensbildenden Geste könnte das Erzbistum seinen verbalen Bekundungen gegenüber den Gläubigen und den Behörden Gewicht verleihen. Anderenfalls sollte man darauf gefasst sein, bald einen Veranstaltungsort am zentralen Forum Fridericianum im Angebot zu finden, den die Kirche interessierten Institutionen zur Miete oder zum Kauf anbietet:
Das Pantheon – der Allgöttertempel – nach der Idee Friedrichs des Großen, wo „jeder nach seiner Façon selig werden“ soll.
Der gestaltungsreduzierte Siegerentwurf des Wettbewerbs von 2014 empfiehlt auch eine gänzlich profane Nutzung für kommerzielle Zwecke. Die von den Planern angestrebte „radikale Reduktion“ (eben, farblos, dekorfrei) bietet lediglich eine Hülle für zweckbestimmte Gestaltung des jeweiligen Nutzers.
Jede Institution würde Wert darauf legen, den Kern Ihrer Marke mit der Gestaltung ablesbar werden zu lassen. Andere Kathedralen sind als katholische Bischofkirchen erkennbar. Davon unterscheidet sich  die Planung in Berlin, was die Annahme bestätigt, hier wird eine andere Nutzung vorbereitet.
Die Zeit heilt und Vergessen hilft
Der abenteuerliche Tiefbau am historischen Bauwerk würde den Umbau ohnehin zu einer ewigen Baustelle werden lassen, wie bei der benachbarten Staatsoper erlebt. Viele Jahre später und …zig Millionen teurer als veranschlagt, würde die Halle vielleicht in der geplanten Form fertig werden. Dann hätte sich die treue Schar der verbliebenen Katholiken längs an die Bischofskirche gewöhnt, in die man durch den Totalumbau auszuweichen musste oder wollte. Es könnte dann als gute Idee vermittelt werden, wenn die St. Hedwigs-Halle fortan zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben dient, da Gottesdienste an anderen Orten möglich sind.
Aufwachen und genau Hinsehen !
Arglos ergebene Kirchgänger mögen sich von Vertröstungen hinhalten lassen, doch die staatlichen Verantwortlichen in Verwaltungen und Politik sollten ihre Pflicht erfüllen.
Man wird die zuständigen Stellen fragen, ob sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die offensichtlichen Tatsachen beim Verwaltungshandeln ausreichend berücksichtigen.
Achtung beim Absägen von Ästen
Wurden von kirchlichen Verantwortlichen folgende Fragen erwogen:
Soll es für den Fortbestand des Katholischen in Berlin besonders klug sein, die Kontinuität und Geschichte einer traditionsreichen Bischofskirche aufzugeben?
Verbessert es die Kommunikation mit Andersgläubigen, wenn Katholiken ihre Weltanschauung und ihr eigene Profil unsichtbar werden lassen?
Beim Umgang mit der Zukunft der St. Hedwigs-Kathedrale begegnet man Verschweigen, Hinhalten und Ausgrenzen von Kritik durch die Kirchenleitung. Wie wird sich dies bei den Gläubigen in den Gemeinden auswirken?
Werden sie noch spenden oder Kirchensteuer zahlen wollen, wenn sie sich nach Offenlegung der wirklichen Pläne getäuscht fühlen?
Antworten des Erzbischofs werden erwartet
Erzbischof Dr. Koch könnte mit ausstehenden Antworten auf lange gestellte Fragen und klaren Aussagen den Umbaubestrebungen eine Absage erteilen. Dann wären eine Zweckentfremdung der traditionsreichen Kathedrale ausgeschlossen, der innerkirchliche Friede hergestellt und Geldverschwendung für eitle Umbauwünsche abgewendet.