Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Mittwoch, 23. Mai 2018

Richtigstellung durch das Landesdenkmalamt

Stellungnahme des Landesdenkmalamts


zur „Darstellung der formalen und inhaltlichen Prozesse zur Entscheidung des Erzbischofs für einen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale“ vom 20. Juni 2017

Eine sachgerechte und fachlich fundierte Entgegnung des Landesdenkmalamts Berlin legte die Fehler des Papiers der Leitung des Erzbistums Berlin im Einzelnen offen.

"Da eine zwingende Notwendigkeit zur Veränderung des Innenraums aus liturgischen Gründen nicht gegeben ist, wie aus (… Anlagen ) zu entnehmen ist, geht aus denkmalrechtlicher Sicht eine Bewahrung  des Kulturerbes vor. Diese Auffassung wird von Fachkreisen geteilt und wurde in den letzten Jahren vielfach artikuliert."

Dringende Empfehlung an die Senatsverwaltung

„Das Landesdenkmalamt empfiehlt der für Denkmalschutz zuständigen politischen Leitung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dringend, den Interessen der katholischen Kirche nicht ungeprüft Vorrang vor dem allgemeinen Belang des kulturerbeschutzes einzuräumen und die denkmalfachliche und denkmalrechtliche Prüfung durch die zuständigen Behörden nicht durch Weisung zugunsten der Kirche zu determinieren. Der Kirche staht wie allen anderen Denkmaleigentümern im Land Berlin ggf. der Rechtsweg gegen eine ablehnende Entscheidung offen.“










































Wahrheit über Unwahrheit beim Erzbistum Berlin

Märchen der Berliner Bistumsleitung für den Kultursenator

Wie setzt die Leitung des Erzbistums Berlin ihren Plan durch, das Denkmal Hedwigskathedrale zu zerstören, wenn die Wahrheit die Gesetzwidrigkeit dieses Ziels offenbaren würde.
Im Auftrag des Erzbischofs vermeidet der Umbauzuständige des Erzbistums Berlin, Dompropst Przytarski, in den Schreiben an staatliche Genehmigungsbehörden die Wahrheit und fabuliert über Umbauwünsche:
Die „liturgischen Anforderungen“ an die Berliner Bischofskirche, die „für die ganze Katholische Kirche Deutschlands die zentrale Kirche in der Bundeshauptstadt ist, machen eine Neugestaltung des Innenraums der Kathedrale erforderlich.“
Aus gutem Grund wurden diese Ausführungen vor Katholiken geheimgehalten, da jeder leidlich Informierte die Abwegigkeit der Aussagen des Dompropstes, die im Auftrag des Erzbischofs erfolgten, leicht erkennen kann.

Im Unterschied zu Mitgliedern der Katholischen Kirche können Bürger in einem Rechtsstaats nicht in Unwissenheit gehalten werden. Durch das Informationsfreiheitsgesetz ist Bürgern das Recht gegeben, Auskunft über Verwaltungsangelegenheiten zu erlangen. Die betroffenen Katholiken erhalten nun nach Abschluss des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens von den staatlichen Behörden Einblick in die Vorgehensweise der Leitung des Erzbistums Berlin.

Richtigstellung durch das Landesdenkmalamt Berlin

Eine sachgerechte und fachlich fundierte Entgegnung des Landesdenkmalamtes legte die Fehler des Papiers der Leitung des Erzbistums Berlin offen.
Siehe dazu folgenden Beitrag dieses Blogs:



Damit sich Interessierte ein Urteil bilden können, werden die Ergebnisse der Akteneinsichten bei den staatlichen Behörden hier zur Verfügung gestellt.

Schreiben des Dompropstes an den Kultursenator vom 21.06.2017














Anlage zum Schreiben


Darstellung der formalen und inhaltlichen Prozesse zur Entscheidung des Erzbischofs für einen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale