Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Mittwoch, 30. Juli 2014

Offener Wettbewerb nach RPW 2013 zur Ehre Gottes?


War das vom Auslober gewählte Verfahren eines offenen Realisierungswettbewerbs und die Art seiner Umsetzung für ein denkmalgeschütztes Gotteshaus angemessen?
Das Scheitern des Versuchs, die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Umbauinteressen zu erreichen, das der Juryvorsitzende am Ende konstatierte, war bereits von Anfang an zu erwarten.

Zitate aus dem Statement des Jury-Vorsitzenden Kaspar Krämer vom 1. Juli 2014
"Grundsätzliches Ziel des Wettbewerbs ist es also, die denkmalgeschützte St. Hedwigs-Kathedrale als architektonischen Glanzpunkt am Forum Fridericianum zu erhalten und veränderten gottesdienstlichen Anforderungen entsprechend aufzuwerten, …"
Die denkmalgeschützte Innenraumgestaltung Schwipperts mit der räumlichen Verklammerung von unterer Memorialebene und Kirchenraum ("Vertikalidee") wurde der vom Ordinariat angestrebten "horizontalen Verbindung der Gemeinde untereinander" und liturgischen Änderungswünschen entgegengestellt. Diese unvereinbaren Positionen sollten externe Planer in unabhängigem Wettstreit kurzfristig vereinen.
"Der Wettbewerb wurde daher vom Auslober und vom Preisgericht als eine Suche begriffen, wie man diese „Raumvertikale“ in das liturgische Geschehen einbeziehen und die trennenden und zentrifugalen Momente harmonisch mit den gewandelten Anforderungen unserer Zeit verbinden kann."
Der Juryvorsitzende stellt im Ergebnis das Scheitern dieses Versuchs fest: 
"Es zeigte sich, dass keine der eingereichten Arbeiten hierauf eine befriedigende Antwort geben konnte." 

Eine Stellungnahme der in der Jury überstimmten Vertreter der Denkmalpflege wird mit einem kurzen Abschnitt in das Statement des Jury-Vorsitzenden aufgenommen:
"Die Anforderungen des Wettbewerbs stellten die unversehrte Überlieferung des geschichtlich und künstlerisch bedeutenden und unverwechselbaren Innenraums grundsätzlich in Frage. Die Denkmalpflege hat sich in allen Phasen des Verfahrens dafür eingesetzt, die Authentizität und Integrität der außergewöhnlichen Raumschöpfung zu bewahren und insbesondere den Doppelkirchen-Charakter durch die Verklammerung der Memorialebene mit dem Kirchenraum zu respektieren." 
Der Abschnitt schließt ebenso mit der Feststellung des Misslingens des Wettbewerbs:
"Die Denkmalpflege bedauert, dass keine der eingereichten Arbeiten eine denkmalgerechte Lösung darstellt, die das konservatorische Anliegen in angemessener Form erfüllt." 

Trotz dieser Feststellungen, dass der Wettbewerb keine Lösung erbrachte, die seinen Zielen entsprach, wurde ein erster Preis vergeben, der einen Rechtsanspruch auf Umbauplanung in der präsentierten Form begründet. 
Das ist für Nichteingeweihte unverständlich. Stattdessen wären Anerkennungen und Dotierungen für erbrachte Leistungen gerechtfertigt gewesen, da nach dem Wettbewerb substanzielle Beiträge zur Qualifizierung der Aufgabenstellung für eine Sanierung vorliegen. 

Die Ursache des unbefriedigenden Ergebnisses liegt in der problematischen 
Auslobung des Wettbewerbs

Der Auslobungstext ist ein interessantes Beispiel verschlagener Rhetorik, die gutgläubige Leser von einem Erzbistum nicht erwarten würden. Den Anschein objektiver Informiertheit und Richtlinientreue erweckend, wird mit wertender Wortwahl ein tendenziöser Inhalt vermittelt, um die Wettbewerbsbeiträge zu manipulieren. Das umständliche Prozedere war jedoch nötig, um das Denkmalschutzgesetz aushebeln zu können. Mit ehrlicher Darstellung der subjektiven Position in der Auslobung hätte der Wettbewerb schon formal gegen das Gesetz zum Schutze von Denkmalen verstoßen.

Mit welchen Mitteln die Auslöschung der denkmalgeschützten Innenraumgestaltung im Auslobungstext vorbereitet wird, demonstrieren die folgenden mit Zitaten belegten Beispiele. (Quellenangaben beziehen sich auf die Wettbewerbsauslobung, Teil B - Gegenstand des Realisierungswettbewerbs St. Hedwigs-Kathedrale, Absatz)

1.  Erwiesenermaßen Zukunftweisendes an Schwipperts Gestaltung wird kritisiert, da es Ergebnisse des zweiten Vatikanums vorwegnahm
  Die nach Schwippert wiederaufgebaute Kathedrale mit Originalbestuhlung - Einweihung durch Kardinal Bengsch 1963






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ein " als Konzept singulär gebliebener"  Entwurf (s. Abs. 1.1)


"Allerdings hat Hans Schwippert seinen Entwurf noch vor den grundlegenden Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) verfasst."(s. Abs. 1.1)
"Die Planungen griffen um Jahre vor das Zweite Vatikanische Konzil zurück." (s. Abs. 1.2.3.)

2.  Beiläufige Erwähnung der allgemein anerkannten Qualität von Schwipperts Entwurf zur Schmälerung der Bedeutung durch gleichzeitige Relativierung

"Allerdings hat Hans Schwippert seinen Entwurf noch vor den grundlegenden Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) verfasst. In der Oberkirche hat er in einigen Aspekten bereits die kommenden liturgischen Entwicklungen aufgegriffen, indem der Priester nun zum Volk gewandt sprechen konnte.(s. Abs. 1.1)

"Der Entwurf von Hans Schwippert für die St. Hedwigs-Kathedrale war in seiner Zeit wichtig, um die Diskussion über die Erneuerung der Messfeier näher an die urchristlichen Ursprünge zurückzuführen und sie damit moderner denn je zu gestalten." (s. Abs. 1.1)
"Die von Hans Schwippert geschaffene Raumsituation weist in Idee und Ausführung zweifellos hohe Qualitäten auf. Dennoch war sie nie unumstritten. Das Konzept war für damalige Verhältnisse äußerst innovativ, für traditionelles Denken geradezu befremdlich. Es sucht unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Ansprüche an den Raum zu verbinden, die dieser aufgrund seiner Disposition nicht ohne weiteres hergibt. (s. Abs. 4.17.C) 


3.  Starke Kritik an Schwipperts Gestaltung, wo Formales oder Überlegenswertes auf ungewöhnliche Weise gelöst wurde 
Nur das rituelle vollständige Umschreiben des Altars wird als allein seligmachend postuliert:
"Allerdings lässt sich der Hauptaltar nicht umschreiten, was als ein gravierender Mangel empfunden wird." (s. Abs. 1.1)

Obwohl das zweite Vatikanum die Messfeier "versus populum" nicht für sämtliche Altäre vorschreibt, wird der Altar in der Unterkirche als mangelhaft dargestellt:
"… zwangsläufig in der Unterkirche die Eucharistie mit dem Rücken zum Volk gefeiert werden muss." (s. Abs. 1.1)

4.  Überschwängliche Preisung einer alten Baufassung des Jahres 1932 von Holzmeister, die überhaupt nicht zur Debatte steht
St. Hedwigs-Kathedrale mit problematischem Sakristeianbau - Grundriss des Umbaus von Holzmeister im Jahre 1932
"… seit 1930 Bischofskirche. Daraufhin erfolgte 1932 eine sehr beachtete Anpassung der neuen Kathedrale an den Zeitgeschmack und die neue Funktion als Bischofskirche durch den bedeutenden österreichischen Architekten Prof. Clemens Holzmeister …" (s. Abs. 1.1.)
"… Im Südwesten erfolgte der Neubau einer Sakristei. Der Entwurf des Kathedralumbaus muss als mustergültig für seine Zeit angesehen werden und fand international ein wohlwollendes Echo." (s. Abs. 1.1.2.)
Der Annex im Südosten, den Clemens Holzmeister als Aufbewahrungsort für die Eucharistie inszenierte, formte er als Sakristei um. (s. Abs. 1.2.3.1.)
"Clemens Holzmeister löste die Aufgabe seinerzeit durch Schließung der beiden Fenster rechts und links vom Altar, um links den Bischofsthron und rechts den Eingang zu einem Sakristeianbau und darüber die Orgelwerke platzieren zu können. Alle anderen Funktionen verlegte er in ein großes halbkreisförmiges, mit Chorschranken abgetrenntes Areal. Die Bänke der Gläubigen waren im Halbrund, auf den im Übergang zur Achskapelle (Sakramentskapelle) platzierten Altar hin angeordnet, so dass der Raum eine klare Ausrichtung bekam." (s. Abs. 4.17. C)
"Im Raumkonzept von Holzmeister führte der breite Mittelgang durch den Zenit und gab zudem als Prozessionsweg die horizontale Richtung vor." (s. Abs. 4.17. D)

5.  Beiläufiger, verharmlosender Verweis auf den absurden Sakristeianbau von Holzmeister  
heute nicht genehmigungsfähiger "Sakristeianbau" von Holzmeister 1932
Ein nicht genehmigungsfähiger Anbau auf Straßenland, der die Außenfassade entstellte, wird sogar als "Lösung" bezeichnet. Nur dadurch blieb Platz in der Kathedrale, um in dem südöstlichen Annex die Sakramentskapelle einzuordnen,  Der seriöse Umbau durch Schwippert musste die Sakristei im vorhandenen Bauvolumen unterbringen.
"Im Südwesten erfolgte der Neubau einer Sakristei." (s. Abs. 1.2.2.)
"(Clemens Holzmeister hatte 1932 die Frage der Sakristei durch einen recht unsensiblen Anbau gelöst)." (s. Abs. 4.16.)


6.  Nachträgliche Eingriffe werden nicht deutlich von der Schwippert-Fassung abgesetzt, sondern als Anlass für Kritik an dessen Gestaltung missbraucht

St. Hedwigs-Kathedrale mit Originalbestuhlung - Grundriss des Wiederaufbaus durch Schwippert im Jahre 1963

Bei der originalen Bestuhlung, die später geändert wurde, gab es nicht die immer wieder Schwipperts Gestaltung unterstellte und zu deren Kritik missbrauchte "Teilung" der Gemeinde:
"Aus praktischen Gründen wurde die Aufstellung der Bestuhlung von einer nachempfundenen Rundung im Nachhinein in der Oberkirche beidseitig gerade gerückt, …" (s. Abs. 1.1.)
Die als Störung des Zusammenhangs von Altar und Tabernakel kritisierte Position der Petrusstatue ist nicht original und sollte nicht in die Kritik an Schwippert einbezogen werden:
"Seit 1980 befindet sich im Stipes des Altars eine Petrusstatue." (s. Abs. 4.17. B)  

Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens

Viele der 169 Teilnehmer haben redlich nach einer Antwort auf die verklausulierten Fragen der Auslobung gesucht. Für manche Wettbewerbsspezialisten ist dagegen "Auffallen um jeden Preis" die Devise. Der überwiegende Teil der Beiträge orientierte sich an der im Auslobungstext so gepriesenen vergangenen Fassung von Holzmeister.
Jedes Büro war mit den komplexen theologischen und liturgischen Themen auf sich allein gestellt und konzentrierte sich auf Einzelaspekte, die möglichst wirkungsvoll zu präsentieren waren. Alle übergeben das Resultat wochen- oder monatelanger Arbeit in die Hand von 19 überwiegend bistumsfernen, entscheidenden Experten, die innerhalb weniger Stunden Geschichte bestimmen sollen.
Sachpreisrichter und Fachpreisrichter (Kenner der Architekturszene und der aktuellen Entwicklungen) kommen für einen Tag zusammen, studieren 90 quadratmetergroße Plantafeln und 15 Modelle und wählten am Abend des 30. Juni 2014 einen Beitrag, der mit Konsequenz den Zeitgeist am ehesten widerspiegelt. 
Miminalistisch, nüchtern, schmucklos und frei interpretierbar zeigt sich das Ergebnis.

Mit einem offenem Wettbewerb wird das Abbild des Zeitgeschmacks gefunden.
Liegt darin das Ziel für die Gestaltung eines Gotteshauses?

Die permanente Anpassung an den Zeitgeist, würde Umbauzyklen immer weiter verkürzen.
Wenn der bestehende Wiederaufbau nun schon nach 50 Jahren abgerissen werden soll, wird nach dem Wettbewerb dann jeder neue Erzbischof einen Umbau nach seinem Geschmack erwarten?
Oder glaubt man ernstlich, soeben das Ei des Kolumbus gefunden zu haben?

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