Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Donnerstag, 26. Dezember 2019

Leugner der Wahrheit



Die Rechtsbrecher sind entlarvt
 Obwohl ein Fernsehbeitrag des RBB bisher verheimlichte unrechtmäßige Beschädigung im Inneren der Kathedrale offen legteleugnet die Bistumsleitung und lässt durch Ihren Sprecher in den Trümmern der Innengestaltung der Hedwigskathedrale vor der Kamera gegen jede Tatsache behaupten:
„Wir halten uns an das Baurecht. Wir halten uns an das Denkmalrecht. Wir haben eine denkmalrechtliche Genehmigung. Bisher haben wir lediglich bauvorbereitende Maßnahmen getroffen. Wir haben liturgische Einbauten und Gegenstände, wie die Orgel, entfernt und eingelagert. Nicht alles ist ohne leichte Beschädigungen abgegangen. Aber das ist reversibel." (Pressesprecher Stefan Förner)
Die Freunde der Hedwigskathedrale stellten diese verfälschenden Aussagen richtig:
Ohne Baugenehmigung sind „bauvorbereitende Maßnahmen“ an der Bausubstanz illegal. Nicht lediglich „liturgische Einbauten und Gegenstände, wie die Orgel“ wurden „entfernt und eingelagert“, sondern darüberhinaus sind Bauteile zertrümmert und entsorgt worden. Diese Zerstörungen sind weit mehr als „leichte Beschädigungen“.
Da alles als „reversibel“ bezeichnet wurde, fordern und erwarten wir die Wiederherstellung der originalen, denkmalgeschützten Innengestaltung der Hedwigskathedrale. 
Zeitgeistige Kleingeister
als Verantwortliche einer Religionsgemeinschaft
Wenn Leugner der Wahrheit sich als Verkünder der Wahrheit ausgeben,
trüben sie dreist deren Wirkung in der Welt.
Doch ihre beschmutzenden Spuren wird die Geschichte hinwegwischen
und den Blick auf die strahlende Wahrheit wieder freigeben.
Viele Katholiken des Erzbistums Berlin sehnen sich danach, dass der Schatten, der aus Köln auf das Bistum gefallen ist, bald erhellendem Licht und der erleuchtenden Wahrheit weichen möge.



Wunsch vieler Berliner Katholiken:
G
ott gebe Licht für freie Sicht und wisch’ hinweg den trüben Fleck !    










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Ein selbsternannter Vernichter als Erzbischof?
Erzbischof Koch ist der verantwortliche Vernichter
Auszug aus der Stellungnahme der Rechtsvertretung des Erzbischöflichen Ordinariats des Erzbistums Berlin beim Urheberrechtsverfahren vor dem Landgericht Berlin vom 28.06.2019:
„Im Zuge des geplanten Umbaus der St. Hedwigs-Kathedrale wird das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk der Urheber vollständig vernichtet.“
Die Freunde der Hedwigskathedrale haben die geleugneten Rechtsbrüche nachgewiesen :
Mit Presslufthämmern, Spitzhacken, Hammer und Meißel wurde ein großer Teil des Innenausbaus der Kathedrale zerstört und die Trümmer sind im Auftrag des Erzbistums Berlin in Schubkarren und Schutt-Container größtenteils wie Abfall entsorgt worden.
Am 06.09.2019 wurde die heimliche und ungenehmigte Beschädigung des Inneren der Hedwigskathedrale durch die Verantwortlichen des Erzbistums Berlin ruchbar und bei der Bauaufsichtsbehörde ein Abbruchstopp erwirkt.


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Nach einer Pressekonferenz der Freunde der Hedwigskathedrale am 12.12.2019 legte der RBB in der Berliner Abendschau den beschädigten Zustand vieler Ausbauteile im Inneren der Hedwigskathedrale offen


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Samstag, 30. November 2019

Erzbischof Koch gibt den Scheuer

Ohne Respekt vor Gesetz und Gericht

Wir wähnen uns in einer Gesellschaft, in der ein harmonisches Zusammenleben der Menschen durch Gesetze geregelt ist, über deren Einhaltung Verwaltung und Gesetzeshüter wachen. Bei Unklarheiten oder in Streitfällen obliegt es der unabhängigen Justiz Recht zu sprechen. Es gilt zum Wohle des Gemeinwesens, dass jeder den Gerichten Achtung erweist, Entscheidungsprozesse respektvoll begleitet und Urteile anerkennt. Nur auf diese Weise kann das demokratisch legitimierte Rechtssystem, in dem wir leben dürfen, vor Beeinträchtigungen und Aushöhlung bewahrt werden.
Es gibt jedoch immer wieder autoritäre Egoisten, die Recht und Gesetz für lästig halten, die Gerichte missachten und rücksichtlos ihren Willen umsetzen wollen.

1. Ein Minister schließt voreilig schädliche Verträge

Ein Bundesminister schafft millionenschwere vertragliche Tatsachen, obwohl ein zuständiges Gericht noch über die Rechtmäßigkeit der Verträge zu befinden hat. Nachdem die Unzulässigkeit gerichtlich festgestellt worden ist, bleibt der enorme finanzielle Schaden, den der Minister, ein Treuhänder des Volkes, den Steuerzahlern aufbürdet. Durch Inkompetenz und Anmaßung wurden die Bürger beraubt und sinnvolle Investitionen sind nicht mehr zu finanzieren.

2. Ein Bischof zerstört ungenehmigt den Gegenstand eines Gerichtsverfahrens

Der Berliner Erzbischof vernichtet vorsätzlich das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk im Inneren der Hedwigskathedrale bevor das Landgericht Berlin über die Rechtmäßigkeit von Umbaumaßnahmen verhandelt hat. Den Schaden hat in jedem Fall die Allgemeinheit zu tragen. Die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands verschlänge ebenso staatliche Steuermittel, wie die Fortführung des unrechtmäßig begonnenen Zerstörungswerks.

Untersuchungsausschüsse

Während beim Maut-Debakel der Untersuchungsausschuss seine Arbeit bereits aufgenommen hat, wird bei dem sich anbahnenden Berliner Bauskandal der Katholischen Kirche die Untersuchung erst ausgelöst werden, wenn die Schäden nicht mehr zu vertuschen sind.
Es geht um die missbräuchliche Inanspruchnahme von allgemeinen Steuermitteln für die Zerstörung von materiellen und kulturellen Werten.

Die Kulturstaatsministerin Grütters wird sich für ihre Unterstützung bei der Vernichtung von Kulturerbe verantworten müssen. Die vormalige Bauministerin Hendricks gab aus ihrem Haushalt das Geld dazu her. Der politische Leiter der zuständigen Genehmigungsbehörde im Bezirk Mitte von Berlin, Bezirksstadtrat Gothe, hielt in diesem Fall „rechtskonformes Verwaltungshandeln“ nicht für nötig (1). Der Hauptverantwortliche ist natürlich der aus dem Staatshaushalt finanzierte Leiter der Körperschaft öffentlichen Rechts, des Erzbistums Berlin. Die Verschwendung kirchlicher und staatlicher Mittel, die Zerstörung materieller Ressourcen und die Vernichtung eines denkmalgeschützten Gesamtkunstwerks (2) ohne liturgische Gründe  hat Kardinal Woelki ausgelöst und Erzbischof Koch zu verantworten.

Komik der tollpatschigen Gesetzesbrecher

Es gäbe viel zu Lachen über das inkompetente Vorgehen der Verantwortlichen des Erzbistums Berlin, wenn die Folgen dieses skrupellosen Verhaltens nicht zu verwerflich und traurig wären.

Mit ungebetener Post vom Erzbischof werden die Katholiken demnächst also wieder einmal konfrontiert. 200.000 € werden für die Werbepost (Spam-Sendung) ausgegeben und viel Holz wird geopfert für Papier und Umschläge. Utensilien zur Ausgestaltung des Kaufrauschfestes werden vom Erzbistum Berlin zum klimaschädlichen Kauf auf einem Online-Shop angeboten (https://caritas-werkstatt.com/weihnachtsprodukte/).

Auf dem konsumfördernden Packpapier ist ein Wimmelbild gedruckt, auf dem neben allerlei Sehenswürdigkeiten und lustigen Figuren auch religiöse Bauten zu finden sind – Moschee, Synagoge und Kirchen, offene und geschlossene. Die für das Erzbistum Berlin, das das Packpapier drucken ließ, identitätsstiftende, aber versperrte St. Hedwigs-Kathedrale ist auch zu sehen. Es scheint, dass sogar die wöchentlich stattfindenden Protestwachen bildlich dargestellt sind. (s. Anhang). Nun wird wohl sogar mit den Protesten gegen das frevelhafte Tun des erzbischöfliche Ordinariat geworben. 
Der Titel der Werbekampagne lautet übrigens:
Mitten im Leben und voll daneben“ 
oder so ähnlich.

Abbildung
Die Werbekampagne des Erzbistums Berlin etwas genauer betrachtet:






Quelle 1
Der Leiter der zuständigen Genehmigungsbehörde, Bezirksstadtrat Ephraim Gothe, hat seine bauordnungswidrige Rechtsauffassung in Bezug auf Baumaßnahmen an der Hedwigskathedrale schriftlich mitgeteilt im Schreiben vom 23.01.2019 an die Initiative „Freunde der Hedwigskathedrale“:
 „Es geht hier nicht um rechtskonformes Verwaltungshandeln im Allgemeinen.“

Quelle 2
Auszug aus der Stellungnahme der Rechtsvertretung des Erzbischöflichen Ordinariats des Erzbistums Berlin beim Urheberrechtsverfahren vor dem Landgericht Berlin vom 28.06.2019:
„Im Zuge des geplanten Umbaus der St. Hedwigs-Kathedrale wird das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk der Urheber vollständig vernichtet.“streitgegenständliche Gesamtkunstwerk der Urheber vollständig vernichtet.“