Stellungnahme des Landesdenkmalamts
zur „Darstellung der formalen und inhaltlichen Prozesse zur Entscheidung
des Erzbischofs für einen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale“ vom 20. Juni 2017
Eine sachgerechte und fachlich
fundierte Entgegnung des Landesdenkmalamts Berlin legte die Fehler des Papiers der
Leitung des Erzbistums Berlin im Einzelnen offen.
"Da eine zwingende Notwendigkeit zur Veränderung des Innenraums aus liturgischen Gründen nicht gegeben ist, wie aus (… Anlagen ) zu entnehmen ist, geht aus denkmalrechtlicher Sicht eine Bewahrung des Kulturerbes vor. Diese Auffassung wird von Fachkreisen geteilt und wurde in den letzten Jahren vielfach artikuliert."
Dringende Empfehlung an die Senatsverwaltung
„Das Landesdenkmalamt empfiehlt der für Denkmalschutz zuständigen politischen Leitung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa dringend, den Interessen der katholischen Kirche nicht ungeprüft Vorrang vor dem allgemeinen Belang des kulturerbeschutzes einzuräumen und die denkmalfachliche und denkmalrechtliche Prüfung durch die zuständigen Behörden nicht durch Weisung zugunsten der Kirche zu determinieren. Der Kirche staht wie allen anderen Denkmaleigentümern im Land Berlin ggf. der Rechtsweg gegen eine ablehnende Entscheidung offen.“
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