Entfernung des Kreuzes von der Kuppel der
Hedwigskathedrale
Auszug aus den offiziellen
Unterlagen der Obersten Denkmalschutzbehörde (OD) zur Prüfung der Plausibilität
des Antrags und zur Abwägung der gesamtgesellschaftlichen Interessen (vertreten
durch das Landesdenkmalamt Berlin) gegenüber den liturgischen Belangen, die das
Erzbischöfliche Ordinariat Berlin (EBO) angab (als Beleg dienen Abbildungen aus den Akten
des Antragsverfahrens).
Baumaßnahme:
„Entfernung des Kuppelkreuzes“
Liturgischer Belang:
„Bestandteil des liturgisch-theologischen
Gesamtkonzepts“
Darlegung der Kirche:
„Wichtiger Teilaspekt der Planung zur Wahrnehmung
der vertikalen Strukturlinie sowohl in ihrer Diachronizität als auch in der
theologischen Dynamik von Katabase und Anabase als Bestandteil der
gesamtheitlichen Neugestaltung zur Umsetzung der vom Erzbischof formulierten
gottesdienstlichen Belange.
Erkennbarkeit der Kathedrale nach außen hin als
wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Communiogedankens.“
Ergebnis des Vororttermins von EBO und OD
(unter Ausschluss des Landesdenkmalamts Berlin, der
Denkmalfachbehörde des Landes Berlin):
„(…) Derzeit ist das Kreuz auf der Kuppel nur aus
einer Richtung und hier auch nur aus der Entfernung gut wahrzunehmen. Das
Umsetzen des Kreuzes auf den Portikus verbessert die Wahrnehmung des Gebäudes
als Gotteshaus (Communio). (…)
Das Verbleiben des Kreuzes widerspricht zudem dem
Impetus der vertikalen Sinnachse, würde durch die Konstruktion des Kreuzes, der
mit dem Opaion realisierte freie Blick in die Unendlichkeit empfindlich
gestört.“
Quintessenz aus den Angaben des Erzbischöflichen
Ordinariats Berlin:
„Das Verbleiben des Kreuzes widerspricht …
… und der freie Blick in die Unendlichkeit würde empfindlich
gestört.“
Ein Schaf ist, wer einem geistlichen Führer
folgt, der eine derartige Täuschung von staatlichen Behörden zu verantworten hat.
Christen vertrauen dagegen nur einem guten Hirten.
Nicht
Christus und das Kreuz stören,
sondern
allenfalls Erzbischof Koch.
Auszug aus der Prüfung des Antrags des Erzbischöflichen Ordinariats Berlin (Seite 2 der Tabelle) |
Details aus der abgebildeten
Seite der Tabelle mit Angaben des EBO Berlin:
Rechtfertigungsversuche des Erzbischöflichen Ordinariats Berlin im Antragsverfahren gegenüber der Obersten Denkmalschutzbehörde Berlins |
Rechtfertigungsversuche des Erzbischöflichen Ordinariats Berlin beim kurzfristigen Ortstermin unter Ausschluss des Landesdenkmalamts Berlin, der Denkmalfachbehörde des Landes Berlin |
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen