Märchen der Berliner Bistumsleitung für den Kultursenator
Wie setzt die Leitung des
Erzbistums Berlin ihren Plan durch, das Denkmal Hedwigskathedrale zu zerstören,
wenn die Wahrheit die Gesetzwidrigkeit dieses Ziels offenbaren würde.
Im Auftrag des Erzbischofs
vermeidet der Umbauzuständige des Erzbistums Berlin, Dompropst Przytarski, in
den Schreiben an staatliche Genehmigungsbehörden die Wahrheit und fabuliert
über Umbauwünsche:
Die „liturgischen Anforderungen“
an die Berliner Bischofskirche, die „für die ganze Katholische Kirche
Deutschlands die zentrale Kirche in der Bundeshauptstadt ist, machen eine
Neugestaltung des Innenraums der Kathedrale erforderlich.“
Aus gutem Grund wurden diese
Ausführungen vor Katholiken geheimgehalten, da jeder leidlich Informierte die
Abwegigkeit der Aussagen des Dompropstes, die im Auftrag des Erzbischofs
erfolgten, leicht erkennen kann.
Im Unterschied zu Mitgliedern der
Katholischen Kirche können Bürger in einem Rechtsstaats nicht in Unwissenheit
gehalten werden. Durch das Informationsfreiheitsgesetz ist Bürgern das Recht
gegeben, Auskunft über Verwaltungsangelegenheiten zu erlangen. Die betroffenen
Katholiken erhalten nun nach Abschluss des denkmalrechtlichen
Genehmigungsverfahrens von den staatlichen Behörden Einblick in die Vorgehensweise
der Leitung des Erzbistums Berlin.
Richtigstellung durch das Landesdenkmalamt Berlin
Eine sachgerechte und fachlich fundierte Entgegnung des Landesdenkmalamtes legte die Fehler des Papiers der Leitung des Erzbistums Berlin offen.
Siehe dazu folgenden Beitrag dieses Blogs:
Damit sich Interessierte ein Urteil
bilden können, werden die Ergebnisse der Akteneinsichten bei den staatlichen
Behörden hier zur Verfügung gestellt.
Anlage zum Schreiben
Darstellung der formalen und inhaltlichen Prozesse zur Entscheidung des Erzbischofs für einen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale
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