Sind Zuwendungen an das Erzbistum Berlin geflossen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen des Zuwendungsbescheids des Bundes vom 10.07.2018 nicht erfüllt waren?
Gleiches trifft auf den damit zusammenhängenden Zuwendungsbescheid des Landes Berlin vom 05.11.2018 zu.
Eine diesbezügliche Anfrage hat die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte staatliche Prüfungsbehörde, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) seit nunmehr 8 Wochen nicht beantwortet. Die begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von staatlichen Subventionen werden nicht ausgeräumt. Zur Erinnerung und erneuten Bitte um Beantwortung wird der Verein Freunde der Hedwigskathedrale sein Schreiben vom 05.12.2023 nochmals an das BBR übermitteln. Bis das BBR sachlich belegt dargestellt hat, dass weniger Zuwendungen wegen Nichteinhaltung der Bedingungen des Bescheids ausgezahlt wurden, muss die ungerechtfertigte Ausschüttung von 20 Mio. Euro befürchtet werden.
Zuwendungsbescheide beruht auf unzutreffenden Angaben des Erzbistums Berlin
Die kirchlichen Angaben zur Beantragung von staatlicher Förderung entsprechen nicht den Tatsachen. Der ergangene Zuwendungsbescheid beruht somit auf einem unrichtige Antrag.
Wer schamlos lügt,
auch gern betrügt,
wenn niemand sieht,
was da geschieht.
Gegengestellt dem Schlaf der Welt,
sollten taugen wache Augen.
Doch die Prüfer
schliefen tiefer.
Die Auszahlungsbedingungen des Bescheids werden erwiesenermaßen nicht eingehalten.
Hat die prüfende Behörde auftragsgemäß ungerechtfertigte Zuwendungen storniert?
Falls sie es unterließ, stellte sich die Frage, ob Nachlässigkeit oder Vorsatz der Grund wäre.
Nach Ablauf der festgeschriebenen Bewilligungsfrist (01.01.2018 bis 31.12.2023) sind nur ein Rohbau (Veranstaltungshalle Sankt Hedwig Mitte) und eine Baugrube (Ersatzneubau für Penthouses kirchlicher Funktionäre) zu sehen.
Wird nun ohne gültigen Bescheid, dessen Förderzeit 2023 endete, rechtskonform jede weitere finanzielle Zuwendung an das Erzbistum Berlin eingestellt?
Anfrage beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Die Aufgabe des BBR wird auf Seite 3 des Zuwendungsbescheids vom 07.10.2018 festgelegt.
Auskunft von der prüfenden Aufsichtsbehörde (BBR) erbat der Verein Freunde der Hedwigskathedrale am 05.12.2023 mit folgendem Schreiben.
Die in der Anfrage mit den Anforderungen des Zuwendungsbescheids begründeten Fragen sind als Seite 2 dem Anschreiben beigefügt worden. Die Anfrage erfolgte, als der Bescheid noch 4 Wochen Gültigkeit hatte. Ende Januar 2024 ist der Zuwendungsbescheid bereits seit 4 Wochen nicht mehr gültig. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sollte nun den Überblick über die Gesamtsumme der geflossenen Zuwendungen haben. Für darüber hinausgehende Zuwendungen gibt es keine gesetzliche Grundlage mehr.
Ungerechtfertigte zusätzliche Steuermittel nach Deal zwischen Staat und Kirche?
Oder kommt es tatsächlich zu dem von Kultursenator Chialo ausgeplauderten Deal zwischen Staat und Kirche, der sich über die gesetzlichen Vorgaben für staatliche Förderung dreist hinwegsetzen würde. Denn in Verbindung mit dem vom Bund ausgestellten Zuwendungsbescheid vom 10.07.2018 über 12 Mio. Euro hatte das Land Berlin unter gleichen Voraussetzungen einen Bescheid vom 05.11.2018 über weitere 8 Mio. Euro erlassen. Insgesamt 20 Mio. Euro staatlicher Mittel sollten in das kirchliche Abriss-, Umbau und Ersatzneubauvorhaben fließenund
Berlins Kultursenator Joe Chialo äußerte am 05.12.2023 auf diesbezügliche Anfrage eines Vertreters der Freunde der Hewdwigskathedrale:
"Aber da sind wir doch schon längst im Gespräch mit dem Erzbischof und dem Dompropst, um zu einer Verlängerung und Kostenanpassung zu kommen."
Am 21.06.2023 hatte Erzbischof Koch außerhalb der Abrissstelle des ehemaligen Gemeindehauses eine Grundsteinlegung für seine Residenz und die weiterer leitender Kleriker vorgetäuscht. Sieben Monate später zeigt sich statt eines Rohbaus nur ein Baggerloch mit verstreuten Betonbrocken. Der hier fehlende Ersatzneubau war auch Gegenstand des Zuwendungsbescheid, der von 2018 bis 2023 gültig war.
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