Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Donnerstag, 30. Juli 2020

Denkmal Hedwigskathedrale Berlin – Vollständige Vernichtung in vollem Gange

Abriss wird nun im Äußeren fortgesetzt

Die Marschrichtung der Leitung des Erzbistums Berlin haben deren Rechtsvertreter im Urheberrechtsverfahren beim Landgericht Berlin eindeutig beschrieben:
„Im Zuge des geplanten Umbaus der St.Hedwigs-Kathedrale wird das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk ... vollständig vernichtet.“
Der Kirchenraum für dessen „Sanierung“ jahrelang zu Kollekten aufgefordert wurde und Gelder vereinnahmt worden sind, wird seit der Schließung der Hedwigskathedrale im September 2018 Stück für Stück zerstört, wenngleich es keine Baugenehmigung dafür gab. Nun wird die Dachdeckung und das Kuppelkreuz abgerissen, obwohl das Urteil des Landgerichts noch nicht rechtskräftig ist. Zwei Tage nach der mündlichen Verhandlung vom 14.07.2020 lieferte das Bezirksamt Mitte die Baugenehmigung für den erst am 27.02.2020 beantragten Totalumbau der Hedwigskathedrale und Baumaßnahmen im Umfeld.
Was im Verborgenen, im Inneren der Kathedrale, ohne Baugenehmigung geschah, wird nun im Äußeren mit der sicher vereinbarungsgemäß pünktlichen Legitimation durch das Bezirksamt Mitte fortgesetzt: Die umfassende Zerstörung des Bestands.
Bei der mündlichen Begründung des Urteils zur vermeinlichen „Sanierung“ und „Umgestaltung“ der Hedwigskathedrale resümierte der vorsitzende Richter:
„Wir sind der Meinung, dass es sich um Zerstörung handelt.“
„Vom Werk werde nichts übrig bleiben.“

Abriss der gesamten Kupferdachdeckung begann kurz nach der Gerichtsverhandlung (14.07.2020) und der   vom Bezirksamt Mitte am 16.07.2020 erteilten Baugenehmigung _ Foto zeigt den Zustand am 21.07.2020
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Ein Fall organisierten Betrugs?

Es ging um die vergegenständlichte Tradition des jungen (Erz)bistums Berlin, die 55 Jahre der erst 88-jährigen Geschichte repräsentierte, als deren aktuell Verantwortlichen 2018 die Auslöschung der räumlich erlebbaren Glauenserfahrung begannen. Werden die Kollekteneinnahmen den getäuschten Gläubigen zurückerstattet, die von 2014 bis 2019 „Für die Sanierung der St. Hedwigskathedrale“ spendeten, da es keinerlei „Sanierung“ geben wird?
In unserer rechtsstaatlichen Ordung sollte die bewussste Täuschung von arglosen Bürgern zur Finanzierung verheimlichter gegensätzlicher Pläne als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt werden. Individuelle Verantwortung für die Täuschung potentieller Spender tragen der Berliner Erzbischof, der Generalvikar und der Umbaubeauftragte des Erzbistums Berlin. Mit der wiederholt erfolgten Vereinnahmung finanzieller Mittel ist persönliches Verschulden eingetreten.
Vielleicht aber unterliegen diese Vergehen, die an Bürgern in dem geschlossenen Millieu der Katholischen Kirche begangen wurden, ebensowenig der staatlichen Strafverfolgung, wie sexueller Missbrauch, Diskriminierung und systematische Benachteiligung – obgleich diese Kirche die Privilegien einer Körperschaft öffentlichen Rechts genießt und daher grundgesetzloyal zu agieren hätte.


Grundbesitzer und Abgabenzahler

Die klerikale Bauherrschaft erstritt mit der Verfügungsgewalt als Eigentümer des Kirchenbesitzes den Freibrief für Abriss und Zerstörung von Werten sowie Auslöschung dessen, was die Glaubenserfahrungen des jungen Bistums im zentralen Gotteshaus repräsentierte.
Mit dem Gerichtsurteil wurde ein Missverständnis ausgeräumt. Viele Gläubige hielten die Katholische Kirche bisher entweder sentimental oder sehnsüchtig für eine Glaubensgemeinschaft. Tatsächlich ist diese Kirche eine Organisation, die von den Besitzrechten autokratisch agierende Grundbesitzer bestimmt wird. In Deutschland sind darin nur die Abgaben der Untergebenen verpflichtend. Die Herrschenden können nach Gutdünken entscheiden.

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