Abriss wird nun im Äußeren
fortgesetzt
Die Marschrichtung der Leitung des
Erzbistums Berlin haben deren Rechtsvertreter im Urheberrechtsverfahren beim Landgericht Berlin eindeutig
beschrieben:
„Im Zuge des geplanten Umbaus der
St.Hedwigs-Kathedrale wird das streitgegenständliche Gesamtkunstwerk ...
vollständig vernichtet.“
Der Kirchenraum für dessen
„Sanierung“ jahrelang zu Kollekten aufgefordert wurde und Gelder vereinnahmt
worden sind, wird seit der Schließung der Hedwigskathedrale im September 2018
Stück für Stück zerstört, wenngleich es keine Baugenehmigung dafür gab. Nun
wird die Dachdeckung und das Kuppelkreuz abgerissen, obwohl das Urteil des Landgerichts
noch nicht rechtskräftig ist. Zwei Tage nach der mündlichen Verhandlung vom
14.07.2020 lieferte das Bezirksamt Mitte die Baugenehmigung für den erst am
27.02.2020 beantragten Totalumbau der Hedwigskathedrale und Baumaßnahmen im
Umfeld.
Was im Verborgenen, im Inneren der
Kathedrale, ohne Baugenehmigung geschah, wird nun im Äußeren mit der sicher
vereinbarungsgemäß pünktlichen Legitimation durch das Bezirksamt Mitte
fortgesetzt: Die umfassende Zerstörung des Bestands.
Bei der mündlichen Begründung des
Urteils zur vermeinlichen „Sanierung“ und „Umgestaltung“ der Hedwigskathedrale
resümierte der vorsitzende Richter:
„Wir sind der Meinung, dass es sich
um Zerstörung handelt.“
„Vom Werk werde nichts übrig
bleiben.“
Abriss der gesamten Kupferdachdeckung begann kurz nach der Gerichtsverhandlung (14.07.2020) und der vom Bezirksamt Mitte am 16.07.2020 erteilten Baugenehmigung _ Foto zeigt den Zustand am 21.07.2020 |
Ein Fall organisierten Betrugs?
Es ging um die vergegenständlichte
Tradition des jungen (Erz)bistums Berlin, die 55 Jahre der erst 88-jährigen
Geschichte repräsentierte, als deren aktuell Verantwortlichen 2018 die Auslöschung
der räumlich erlebbaren Glauenserfahrung begannen. Werden die Kollekteneinnahmen
den getäuschten Gläubigen zurückerstattet, die von 2014 bis 2019 „Für die
Sanierung der St. Hedwigskathedrale“ spendeten, da es keinerlei „Sanierung“
geben wird?
In unserer rechtsstaatlichen Ordung sollte
die bewussste Täuschung von arglosen Bürgern zur Finanzierung verheimlichter
gegensätzlicher Pläne als Betrug angesehen und strafrechtlich verfolgt werden. Individuelle
Verantwortung für die Täuschung potentieller Spender tragen der Berliner
Erzbischof, der Generalvikar und der Umbaubeauftragte des Erzbistums Berlin.
Mit der wiederholt erfolgten Vereinnahmung finanzieller Mittel ist persönliches
Verschulden eingetreten.
Vielleicht aber unterliegen diese Vergehen, die an Bürgern in dem geschlossenen
Millieu der Katholischen Kirche begangen wurden, ebensowenig der staatlichen Strafverfolgung,
wie sexueller Missbrauch, Diskriminierung und systematische Benachteiligung – obgleich diese Kirche die Privilegien einer Körperschaft öffentlichen Rechts genießt und daher grundgesetzloyal zu agieren hätte.
Grundbesitzer und Abgabenzahler
Die klerikale Bauherrschaft erstritt
mit der Verfügungsgewalt als Eigentümer des Kirchenbesitzes den Freibrief für
Abriss und Zerstörung von Werten sowie Auslöschung dessen, was die
Glaubenserfahrungen des jungen Bistums im zentralen Gotteshaus repräsentierte.
Mit dem Gerichtsurteil wurde ein
Missverständnis ausgeräumt. Viele Gläubige hielten die Katholische Kirche
bisher entweder sentimental oder sehnsüchtig für eine Glaubensgemeinschaft.
Tatsächlich ist diese Kirche eine Organisation, die von den Besitzrechten autokratisch
agierende Grundbesitzer bestimmt wird. In Deutschland sind darin nur die
Abgaben der Untergebenen verpflichtend. Die Herrschenden können nach Gutdünken
entscheiden.
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