Eine Bischofskirche wird zum Event-Center ?
Kommerzielle Nutzung nach dem Umbau der St.
Hedwigs-Kathedrale ?
Der Denkmalschutz
für den kirchlichen Innenraum, der nach theologischen Prinzipien zur liturgischen
Nutzung gestaltet wurde, steht einem Umbau im Wege. Nur liturgische
Notwendigkeit ließe einen Umbau zu. Deshalb muss solange von Kathedrale
gesprochen werden, bis durch eine totale Bauänderung andere Nutzung möglich
ist.
Wird aus der bisherigen katholischen Bischofskirche St. Hedwig nach einem Umbau das Pantheon Friedrichs des Großen? |
Ziele verbergen
Wenn gebildete Leute keine Argumente haben und
nicht antworten, liegt es nicht immer an fehlendem Wissen und geistigem
Unvermögen. Raffinesse kann Argumente ersetzen.
Wäre es das Ziel, eine Kirche umzubauen, würde
hauptsächlich über Theologie und Liturgie gesprochen werden, um Lösungen für
den Gottesdienst zu suchen. Bei der Kathedrale wird jedoch vordringlich über
Entscheidungen und Geld geredet. Wer aber meist über Geld redet, dem geht es auch
besonders um Geld und Geltung. Das ist interessierten Beobachtern nicht
entgangen.
Ablenkung ist daher nötig, um das eigentliche
Ziel nicht zu offenbaren.
Bei der Berliner Kathedrale war von
Altarumrundung, fehlender Standsicherheit und Heilung eines vermeintlichen
Bruchs die Rede. Alles ist haltlos, aber es beschäftigt die Menge und verzögert
deren Erkenntnisgewinn.
Verfahrenstaktik beim Denkmalrecht
Von einem Gotteshaus muss nur so lange
gesprochen werden, bis die Immobilie frei vermarktet werden kann. Der
vorhandene denkmalwerte Kirchenraum verdirbt den Marktwert der repräsentativen
Halle im historischen Zentrum Berlins.
Nur eine Ausnahmeregelung im Gesetz für
gottesdienstlich genutzte Räume eröffnet überhaupt die Möglichkeit, den
verbindlichen gesetzlichen Denkmalschutz zur Disposition zu stellen (§ 21
DSchGBln). Würde die Tatsache berücksichtigt, dass der geplante Umbau in erster
Linie dem Repräsantationsbedürfnis und multifunktionaler Nutzbarkeit dienen
soll, wäre die Aufhebung des Denkmalschutzes gesetzeswidrig.
Die Zukunft der bisherigen Kathedrale
Seit den Zeiten des Preußenkönigs Friedrich ist
die Domgemeinde Eigentümerin der Hedwigskirche. Das Erzbistum Berlin bemüht
sich, den Besitz zu übernehmen, um mit dem Gebäude ungestört verfahren zu
können. Wird das Erzbistum dann eine Baulast in das Grundbuch eintragen lassen,
die St. Hedwigs-Kathedrale mindestens weitere 50 Jahre ausschließlich als
Gottesdienstraum zu nutzen? Mit dieser vertrauensbildenden Geste könnte das
Erzbistum seinen verbalen Bekundungen gegenüber den Gläubigen und den Behörden
Gewicht verleihen. Anderenfalls sollte man darauf gefasst sein, bald einen
Veranstaltungsort am zentralen Forum Fridericianum im Angebot zu finden, den
die Kirche interessierten Institutionen zur Miete oder zum Kauf anbietet:
Das Pantheon – der Allgöttertempel – nach der
Idee Friedrichs des Großen, wo „jeder nach seiner Façon selig werden“ soll.
Der gestaltungsreduzierte Siegerentwurf des
Wettbewerbs von 2014 empfiehlt auch eine gänzlich profane Nutzung für
kommerzielle Zwecke. Die von den Planern angestrebte „radikale Reduktion“
(eben, farblos, dekorfrei) bietet lediglich eine Hülle für zweckbestimmte
Gestaltung des jeweiligen Nutzers.
Jede Institution würde Wert darauf legen, den
Kern Ihrer Marke mit der Gestaltung ablesbar werden zu lassen. Andere
Kathedralen sind als katholische Bischofkirchen erkennbar. Davon unterscheidet
sich die Planung in Berlin, was die
Annahme bestätigt, hier wird eine andere Nutzung vorbereitet.
Die Zeit heilt und Vergessen hilft
Der abenteuerliche Tiefbau am historischen
Bauwerk würde den Umbau ohnehin zu einer ewigen Baustelle werden lassen, wie
bei der benachbarten Staatsoper erlebt. Viele Jahre später und …zig Millionen
teurer als veranschlagt, würde die Halle vielleicht in der geplanten Form
fertig werden. Dann hätte sich die treue Schar der verbliebenen Katholiken
längs an die Bischofskirche gewöhnt, in die man durch den Totalumbau
auszuweichen musste oder wollte. Es könnte dann als gute Idee vermittelt
werden, wenn die St. Hedwigs-Halle fortan zur Finanzierung kirchlicher Aufgaben
dient, da Gottesdienste an anderen Orten möglich sind.
Aufwachen und genau Hinsehen !
Arglos ergebene Kirchgänger mögen sich von
Vertröstungen hinhalten lassen, doch die staatlichen Verantwortlichen in
Verwaltungen und Politik sollten ihre Pflicht erfüllen.
Man wird die zuständigen Stellen fragen, ob sie
ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die offensichtlichen Tatsachen beim
Verwaltungshandeln ausreichend berücksichtigen.
Achtung beim Absägen von Ästen
Wurden von kirchlichen Verantwortlichen
folgende Fragen erwogen:
Soll es für den Fortbestand des Katholischen in
Berlin besonders klug sein, die Kontinuität und Geschichte einer
traditionsreichen Bischofskirche aufzugeben?
Verbessert es die Kommunikation mit
Andersgläubigen, wenn Katholiken ihre Weltanschauung und ihr eigene Profil
unsichtbar werden lassen?
Beim Umgang mit der Zukunft der St.
Hedwigs-Kathedrale begegnet man Verschweigen, Hinhalten und Ausgrenzen von
Kritik durch die Kirchenleitung. Wie wird sich dies bei den Gläubigen in den
Gemeinden auswirken?
Werden sie noch spenden oder Kirchensteuer zahlen wollen, wenn sie sich nach Offenlegung der wirklichen Pläne getäuscht fühlen?
Werden sie noch spenden oder Kirchensteuer zahlen wollen, wenn sie sich nach Offenlegung der wirklichen Pläne getäuscht fühlen?
Antworten des Erzbischofs werden erwartet
Erzbischof
Dr. Koch könnte mit ausstehenden Antworten auf lange gestellte Fragen und
klaren Aussagen den Umbaubestrebungen eine Absage erteilen. Dann wären eine
Zweckentfremdung der traditionsreichen Kathedrale ausgeschlossen, der
innerkirchliche Friede hergestellt und Geldverschwendung für eitle Umbauwünsche
abgewendet.
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