… im Schlepptau Kölns, mit Volldampf in den Nebel oder auf ruhigem Kurs bei freier Sicht?
Seit
Bekanntwerden der Wettbewerbsentscheidung am 1. 7. 2014 zum Umbau der
Kathedrale, statt einer behutsamen Sanierung, nahm die von Papst Franziskus
geforderte und vom ehemaligen Erzbischof Kardinal Woelki zugesicherte
Transparenz
[1] [2] im Erzbistum
Berlin immer mehr ab. Anfragen der Gläubigen [5] werden ignoriert, Auskünfte verweigert [11] und Katholiken sind auf
Pressemeldungen oder fremde Medienberichte angewiesen, wenn Sie sich über ihre
Diözese informieren wollen, um an der Kommunikation über kirchliche Themen
teilhaben zu können.
Die
Ordinariatsleitung während der Sedisvakanz knüpft in punkto Transparenz und Beteiligung
der Gläubigen nicht an die Zusicherungen des ehemaligen Erzbischofs an, dessen
Ideen ansonsten von dem Diözesanadministrator Prälat Przytarski, den Kardinal
Woelki zu seinem Vertreter bestimmt hatte, mit großem Eifer weitergetrieben
werden. [3]
[4]
Am
6. 12. 2014 wies Weihbischof Dr. Heinrich anlässlich einer Buchpräsentation
beiläufig auf die während einer Vakanz logische Tatsache hin, er sei „nicht
sicher, ob der vorliegende Entwurf umgesetzt wird“. Die Medien griffen diesen
Aspekt in der Berichterstattung auf. Nur vier Tage später, am 10. 12. 2014, wurde
von der zwischenzeitlichen Verwaltungsleitung des Erzbistums schon eine
Pressemeldung
[14] veröffentlicht,
die der aufkommenden Hoffnung derer, die eine kostensparende, behutsame
Sanierung wünschen, mit der Ankündigung bevorstehender Schritte zur Einleitung
des Umbaus entschieden entgegentritt. Ein Großteil der Meldung des
Pressesprechers Förner liest sich wie die Begründung einer Honorarrechnung von
Architekten und Ingenieuren, deren Interessen sehr gut wiedergespiegelt sind,
auch wenn es sich eigentlich um eine offizielle Verlautbarung des Bauherrn und
Auftraggebers handelt. Diese Pressemeldung des Erzbistums bestätigte viele
Befürchtungen und offenbarte die begangenen und geplanten Fehler der vor und
nach Eintreten der Sedisvakanz Verantwortlichen. Sie belegt folgende
grundsätzliche Fehlentscheidungen:
1.
Bei
der besonderen Grundstückssituation hätte eine Baugrunduntersuchung als
Grundlage für die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs vorliegen müssen
a.
Da
oberirdische Erweiterungen der Kathedrale bauordnungsrechtlich ausgeschlossen
sind, war die Planung von Abgrabungen in und am Bauwerk zu erwarten.
b.
Lange
bekannte Probleme der benachbarten Staatsopernbaustelle verlangten die
Baugrunduntersuchung als nutzbare Grundlage eines
Realisierungswettbewerbs.
c.
Weniger
risikobehaftete Bereiche für Tiefbauten und Abgrabungen hätten in der Auslobung
bereits exakt ausgewiesen sein müssen, was aber nicht geschah.
2.
Mangelhafte
Vorbereitung des Auslobers ergab kein auszuführendes Ergebnis und ließ damit
den Realisierungswettbewerb scheitern
a.
Ohne
klare Vorgaben zu Programm, Umfang und Kostenrahmen kann und sollte kein Realisierungswettbewerb
ausgelobt werden, dessen Ergebnis bindet.
b.
„Weiter Präzisierung
der Zielstellung durch den Auslober“ in der Pressemeldung [14] belegt die für
einen Realisierungswettbewerb fehlenden Vorgaben [6];
c.
Aus
Vorgängen in Limburg wurden keine Schlussfolgerungen hinsichtlich
Vorgabenklarheit und Kostenrahmenfestsetzung gezogen [12];
d.
Auslober
vernachlässigte mit kostensteigernder Wirkung den bereits während der ersten
Wettbewerbsphase vorliegenden beispielgebenden Abschlussbericht für die Deutsche
Bischofskonferenz zum Limburger Bauvorhaben [12]
e.
Der
von der Jury zur Ausführung bestimmte Entwurf wird vom Auslober nicht in der
Form akzeptiert und soll mit nachgeschobenen Vorgaben verändert werden, wodurch
die bindende Wirkung des Wettbewerbs hinfällig ist [14]
3.
Missdeutung
der Wettbewerbsrichtlinie (RPW 2013)
a.
Den
Bezügen auf die Richtlinie RPW 2013 wird in der Pressemeldung (Sätze 2 ff.) [14] unmittelbar folgend
widersprochen, indem nicht der Siegerentwurf, sondern weitere Planungen, („um […] die Grundlagen
[…] zu schaffen“)
[14],
als notwendige Voraus-setzung für die Ausführungsentscheidung des neuen
Erzbischofs deklariert werden.
b.
Pressemeldung:
„Anlässlich
der Sanierung ist es geboten, auch die Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer
Umgestaltung zu prüfen. Hierzu hatte das Erzbistum Berlin […] einen Wettbewerb
ausgelobt.“
[14] Dazu war ein Realisierungswettbewerb die
falsche Form. Wenn nachträgliche Vorgaben, Zielstellungen und Änderungswünsche
zu berücksichtigen sind, wären Ideenwettbewerbe oder Auswahlverfahren für
Planer ohne bindende Wirkung des Ergebnisses anzuwenden.
4.
Für
Planungsentwürfe war keine Kostenbegrenzung vorgegeben, was angesichts der
prekären Finanzsituation des Erzbistums erstaunt
a.
Nachdem
2003 die Insolvenz für das Erzbistum Berlin drohte, gilt noch heute „Die
Bankschulden belaufen sich auf sieben Millionen Euro“ [15].
b.
Im Wettbewerbsverfahren
publizierte Frage von Wettbewerbsteilnehmern: „… warum wurde dann kein Budget
festgelegt?“ Beantwortung Prof. Lückmann: „Es soll keine
„Scheren“ im Kopf des Entwerfers geben.“ [7a]
c.
Weitere Frage im Wettbewerb: „Gibt es einen
Kostendeckel, der nicht überschritten werden
darf? Soll der Entwurf sehr sparsam in der Realisierung sein?“ Beantwortung Prof. Lückmann: „Um die
kreative Freiheit nicht einzuschränken, sind bewusst keine finanziellen Vorgaben gemacht worden.“ [7b]
5.
Verweigerung
der angekündigten Transparenz hinsichtlich Kosten, Vertragsstatus und
Planungsstand, obwohl Kostenschätzungen nach DIN 276 vorliegen
a.
Forderung
lt. Auslobung: „Wettbewerbsleistungen in Phase 2“ […] „Berechnungen Vollständig ausgefülltes Bewertungsformblatt: Planungsdaten DIN 277 Phase 2.
Vollständig ausgefülltes
Bewertungsformblatt: Kosten DIN 276 Phase 2“ [6]
b.
Trotz
Leugnung durch das Erzbistum liegen Kostenschätzungen vor (Planungsdaten DIN
277 und Kosten DIN 276), werden jedoch nicht offengelegt (Ausstellung)
c.
Verantwortlicher
Koordinator für die Umgestaltung, Dompropst Prälat Rother, verweigert
Bekanntgabe der Kostendaten des Siegerentwurfs [11];
d.
Klausurtagung
vom 31. 10. 2014 belegte, dass die lt. aktueller Pressemeldung erst vorzubereitende
Auftragsvergabe an Planer bereits erfolgt war [13] ;
e.
Abweichende
Planung vom auszuführenden Siegerentwurf wird nicht offengelegt, allenfalls
angedeutet (doch kein Orgelabriss, andere Treppe zur Unterkirche etc.) [11]
6.
Enorme
Ausgaben zur Korrektur des unzureichenden Siegerentwurfs und für
Planungsleistungen leiten die Umbauinvestition de facto bereits ein
a.
Bereits
im Protokoll des Preisgerichts sind wesentliche Fehler des Siegerentwurfs
benannt worden („enge Treppenröhre unter dem Chor“, „Fläche für den Chor zu klein“,
Orgel etc.) [8]; viele andere
wurden in der Ausstellung sichtbar [10]. Korrigierende Umarbeitungen erfolgen nun
auf Kosten des Erzbistums.
[14]
b.
Planungen
nach Wettbewerbsabschluss, die nur der Korrektur von Fehlern und Veränderungen
nach neuen Vorgaben dienen, gehören nicht mehr zum Wettbewerb.
c.
Die
im Realisierungswettbewerbs erarbeiteten Kosten- und Planungsdaten ermöglichen
eine Entscheidung des künftigen Erzbischofs ohne zusätzliche Planung.
d.
Es
ist keine „Grundlage … zu schaffen“, wie es in der Pressemitteilung [14] heißt, da diese
mit dem Wettbewerbsbudget von 0,8 Mio. Euro [9] bereits vorliegen sollte.
7.
Die
Beauftragung von Planungsleistungen bis zur Genehmigungsreife ist eine
Vorentscheidung und beschädigt die Autorität des künftigen Erzbischofs
a.
„Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung“
[14]
bedeutet nach HOAI die vollständige Planung bis zur Genehmigungsreife. Das ist
keine Entscheidungsgrundlage, sondern der vollendete erste Schritt eines
Investitionsvorhabens.
b.
Die
angegebene Höhe der Planungskosten von 1,5 Mio. Euro [14] belegt die Übereinkunft bei der Festsetzung
der anrechenbaren Kosten zwischen Bauherr und Planern, deren Bekanntgabe zu
fordern ist (mutmaßlich
mehrere Dutzend Mio. Euro?).
c.
Nach
der Ausgabe von 2,3 Mio. Euro für eine bestimmte Planungsrichtung wird dem
künftigen Erzbischof eine freie souveräne Entscheidung im Vorhinein entzogen
8.
Bekanntgabe
von Kostenschätzungen im Dezember 2014
a.
Evangelische
Gethsemanekirche zu Berlin: „Die Kosten für die gesamte Sanierung werden auf zwei Millionen Euro […] beziffert.“ Euro [18]
b.
Zur Sanierung der Wartburg zum 500. Reformationsjubiläum werden schätzungsweise insgesamt „rund 2,5 Millionen Euro benötigt“. [19]
c.
St.
Hedwigs-Kathedrale zu Berlin: Der DVR des Erzbistums Berlin hat für Planungen und
Baugrunduntersuchung Mittel „von 1,5 Mio. Euro freigegeben“, „um eine
belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen“ [14] Zusammen mit den bereits entstandenen Kosten von
0,8 Mio. Euro für den Wettbewerb [9]
belaufen sich die Vorbereitungskosten für eine Entscheidung
auf
2,3 Millionen Euro.
d.
Es
wird sich zeigen, ob die Spendenbereitschaft der einfachen Gläubigen angesichts
des opulenten Investitionsvorhabens zur Umsetzung einer Umbauidee ausreicht
oder ob andere Bistümer (z. B. das wohlhabende Kölner Erzbistum) durch
großzügige Hilfe dem künftigen Berliner Erzbischof seine Entscheidung schon
vorher abnehmen.
9. Nach
versuchter Zweckentfremdung der „Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale“ soll nun eine
andere Stiftung die enormen Summen für einen Umbau akquirieren
a.
In
der 2002 errichteten Stiftung der Domgemeinde zur “Förderung der Denkmalpflege“
sieht das Metropolitankapitel als neuer Treuhänder zukünftig „als vorrangige
Aufgabe die […] Renovierung und Umgestaltung des Innenraums der Kathedrale“ [16] ; eine diametrale Zweckentfremdungsabsicht
des Treuhänders.
b.
Der
Domgemeinde, seit König Friedrichs Grundstücksschenkung Eigentümerin der
Kathedrale (ehemals Hedwigskirche), werden fortgesetzt Befugnisse und Rechte
entzogen. Dompropst und Pfarradministrator nehmen die Aufgaben wahr. [17]
c.
„Das Erzbistum Berlin
wirbt bereits jetzt auch um private Geldgeber und Unterstützer. In diesem
Zusammenhang wird die Gründung einer Stiftung vorbereitet.“ [14] Das wäre eine
weitere Stiftung des während der Sedisvakanz das Erzbistum leitenden
Metropolitankapitels. War die vorgenannte doch nicht so gut geeignet?
Dagegen
hat im beschaulichen Lahnstädtchen Limburg ein souveräner Bischof nur die
realen Kosten eines sicher finanzierten, wenngleich teuren Bauvorhabens
geschickt, aber zu lange verborgen.
Quellen
Die Fußnoten des Textes beziehen sich auf die im
folgenden aufgeführten Quellen, die zur Überprüfung oder Vertiefung des Themas
im Einzelnen nachgewiesen sind. Sie sind
unter dem Button „Weitere Informationen“ abrufbar.
[1] Kardinal Woelki
„Außerdem werden wir Kostenschätzungen und Ausgaben transparent und
nachvollziehbar darstellen.“
Berliner Morgenpost _15.06.2014 _Kardinal Woelki
sieht katholische Kirche auf Wachstumskurs _Interview
Von Christine Richter und Brigitte Schmiemann
[2] Kardinal Woelki
„Wir wollen ein möglichst transparentes Verfahren", verspricht der Kardinal. Einen "Fall
Limburg" soll es nicht geben, […]
katholisch.de_01.11.2013_Ärger um ein großes Loch
http://www.katholisch.de/de/katholisch/themen/kirche_2/131101_berlin_hedwigskirche~1.php
Von Gregor Krumpholz (KNA)
[3] Prälat Tobias
Przytarski – bisheriger
Generalvikar des Erzbistums
„Entsprechend den bisher getroffenen Entscheidungen gehen wir bei diesen
wichtigen Projekten den eingeschlagenen Weg auch über die entstandene Vakanz
hinaus weiter, weil wir davon überzeugt sind, dass es der richtige ist.“
Tag des Herrn_17.07.2014_“Ich war gern Ihr
Erzbischof“_Stimmen
Von Alexandra Wolff
[4] Prälat Tobias
Przytarski – Diözesanadministrator
des Erzbistums Berlin
„Selbstverständlich geht es weiter, der Diözesanadministrator darf auch
keine grundsätzlichen Änderungen vornehmen.
KNA_erzbistumberlin.de _25.09.2014 _Interview mit
Prälat Przytarski
von Gottfried Bohl (KNA)
[5] Bemühungen der Gläubigen um Teilhabe – vergebliche Anschreiben
„Seit Oktober 2014 sind die Anfragen
interessierter Katholiken vom Bauherrn kaum noch beantwortet worden.“
„Am 2. 11. 2014 veröffentlichte der
"Tag des Herrn" […] die redaktionelle Mitteilung, dass die Zeitung
keine Leserbriefe mehr zum Für und Wider des Umbaus erhalten möchte, da die
Entscheidung bereits gefallen sei.“
Denkmal St.
Hedwigs-Kathedrale_08.12.2014_Aktennotiz vom 31.10.2014
von Teilnehmern der Klausurtagung in der
Katholischen Akademie
[6] Erzbistum Berlin _Erzbischof Kardinal Woelki
Offener Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil - Neugestaltung des Innenraums und des baulichen Umfeldes St. Hedwigs-Kathedrale Berlin
Auslobung
Auslober: Erzbistum Berlin S. Em. Erzbischof Rainer Maria Kardinal
Woelki
vertreten durch Herrn Dompropst Prälat Ronald
Rother
[7] Erzbistum Berlin _Erzbischof Kardinal Woelki
Offener Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil - Neugestaltung des Innenraums und des baulichen Umfeldes St. Hedwigs-Kathedrale Berlin
[a] Protokoll des Rückfragekolloquiums 2013-11-21 vom
21. 11. 2013
[b] Beantwortung der bis
zum 28. 11. 2013 eingegangenen Rückfragen vom 10. 12. 2013
Auslober: Erzbistum Berlin S. Em. Erzbischof Rainer Maria Kardinal
Woelki
vertreten durch Herrn Dompropst Prälat Ronald
Rother; Beantworter: Prof Lückmann u. a.
[8] Erzbistum Berlin _Erzbischof Kardinal Woelki
Offener Realisierungswettbewerb mit
Ideenteil - Neugestaltung des Innenraums und des baulichen Umfeldes St. Hedwigs-Kathedrale Berlin
Protokoll des Preisgerichts
Auslober: Erzbistum Berlin S. Em. Erzbischof Rainer Maria Kardinal
Woelki
vertreten durch Herrn Dompropst Prälat Ronald
Rother
[9] Recherche Tagesspiegel
Für den Wettbewerb wurden im
Haushaltsplan des Bistums
800 000 Euro eingestellt, die ersten drei Siegerentwürfe erhalten zusammen
ein Preisgeld von 270 500 Euro.
Der Tagesspiegel _30.06.2014 _Hedwigs-Kathedrale –
Dom gelaufen
von Claudia Keller
[10] Denkmal St. Hedwigs-Kathedrale – verschiedene Beiträge im Blog im Internet
st-hedwig-berlin.blogspot.de
Treppe aus Liliput zur Taufkapelle – ein Scherz? _27.07.2014
Geister, die ich rief … Ergebnis des Wettbewerbs _01.08.2014
Preisrichterin mit vorgefasstem Urteil in der Jury?. _05.09.2014
Lange Fehlerliste, viel Abriss – kaum Gestaltung. _26.09.2014
weitere 15 Beiträge
von Theo Candor
[11] Prälat Rother – Koordinator des Erzbistums Berlin für den Umbau
„Prälat Rother bezeichnete die
entsprechend Wettbewerbsordnung zum einzureichenden Beitrag gehörenden
Kostendaten als „Phantasiesummen“, die man nicht öffentlich machen könne. Eine nach dem
Wettbewerb vom Erzbistum einberufene Gutachterkommission habe die Zahlen als
falsch bewertet.
Denkmal St.
Hedwigs-Kathedrale_08.12.2014_Aktennotiz vom 31.10.2014
von Teilnehmern der Klausurtagung in der
Katholischen Akademie
[12] Abschlussbericht zur Baumaßnahme in Limburg für die Dt. Bischofskonferenz
„Die Tatsache, dass weder klare inhaltliche Vorgaben […] noch
Vorstellungen zum Kostenrahmen existierten bzw. transparent und nachvollziehbar
aufbereitet waren, ist […] ein Indiz, dass nicht konsequent an die
Aufgabenstellung herangegangen wurde.“
Abschlussbericht über externe kirchliche Prüfung
der Baumaßnahme auf dem Domberg in Limburg für den
Vorsitzenden der Dt.
Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Robert Zollitsch vom 14. 02. 2014
[13] Peter Sichau – Planer des zum Sieger gekürten
Wettbewerbsentwurfs
„Sein Büro arbeitete nun „seit 12 Monaten“ an diesem Projekt. [ …]“
„Abschließend bezeichnete Herr Sichau
kritische Hinweise als „Anregungen, die wir brauchen, um die 6. Phase
anzustoßen.“
Denkmal St.
Hedwigs-Kathedrale_08.12.2014_Aktennotiz vom 31.10.2014
von Teilnehmern der Klausurtagung in der
Katholischen Akademie
[14] Erzbistum Berlin _Pressestelle
Pressemeldung vom 10. Dezember 2014
2014-12-10_Erzbistum
Berlin_Pressemeldung_Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale_Nächste Schritte
Stefan Förner Pressesprecher
[15] Katholische
Nachrichtenagentur _KNA
„Das vor zehn Jahren von der Insolvenz bedrohte Erzbistum ist weitgehend
aus den roten Zahlen. Die Bankschulden belaufen sich noch auf sieben Millionen
Euro, […]“
Tag des Herrn_23.11.2014_Nummer 47_Erzbistum Berlin
bald schuldenfrei
KNA
[16] Stiftung St.
Hedwigs-Kathedrale
Prospekt zur Spendenakquise (Spenden, Zustiftungen, Stifterdarlehen,
Erbschaften)
Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale, Hinter der
Katholischen Kirche 3, 10117 Berlin
Bankverbindung: Pax-Bank eG
[17] Prälat Rother – Koordinator des Erzbistums Berlin für den Umbau
Aussagen zu Wettbewerb,
Siegerentwurf, Kosten, Domgemeinde etc.
Tag des Herrn _18.12.2014 _“Ein lebendiges Bauwerk“
_Interview mit Dompropst Prälat Rother
von Alexandra Wolff
[18] EKBO – Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
„Die Kosten für die gesamte Sanierung werden auf zwei Millionen Euro in
den nächsten drei Jahren beziffert.“ Eindringende
Feuchtigkeit hat das Mauerwerk in den zurückliegenden Jahren stark beschädigt.
ekbo.de _09.12.2014 _Berliner Gethsemanekirche wird
saniert
EKBO _Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
[19] Wartburg-Stiftung – Bekanntgabe der Schätzung der Sanierungskosten
Zur Sanierung der Wartburg zum 500. Reformationsjubiläum werden nun schätzungsweise insgesamt „rund 2,5 Millionen Euro benötigt“.
mdr.de _14.12.2014 _Wartburg-Sanierung wird teurer
mdr _Nachrichten
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