Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Freitag, 26. September 2014

Lange Fehlerliste, viel Abriss – kaum Gestaltung

Nüchtern besehen – was vom Wettbewerb übrig blieb

Nachdem sich der mediale Trubel um den Wettbewerb und den ehemaligen Erzbischof gelegt hat, sollte das Ergebnis sachlich auf seinen Gehalt hin betrachtet werden.
Nehmen wir einmal an, der Siegerentwurf würde tatsächlich ausgeführt:

Abbruchunternehmer hätten viel zu tun: 
Damit der Fußboden einheitlich flach gemacht werden kann und alles Farbige 
und Klangvolle verschwindet, muss viel abgebrochen und entsorgt werden:
  • Altarinsel mit Stufen und Balustraden, 
  • Geländer aus Kristallglas und Kupfer, 
  • Altar, Stipes, Kathedra, Treppen und radial verlegte Bodenplatten – alles aus anthrazitfarbenem, weiß geaderten Kapfenberger Marmor
  • Farbige künstlerische Verglasung aller Fenster (weicht neuem Klarglas)
  • Große Klais-Orgel von 1977, restauriert 1997 (kommt weg, weil sie nicht ins neue Bild passt. Sie könnte andernorts nachgenutzt werden, da sie hervorragend klingt – sonst Verschrottung)
Betonbauer schalen, bewehren und gießen eine ausgedehnte Stahlbetondecke, 
die zweifellos sehr groß, dafür aber schön gleichförmig und vollflächig eben ist.

Fußbodenleger freuen sich über die einförmig glatte Fläche von bauökonomisch einträglicher Größe.

Maler benötigen zwar große Gerüste, brauchen aber keine Farben mischen 
– alles wird monoton weiß.

Stuhlhersteller sehen einem unverhofft großen Auftrag einheitlich uniformer Objekte entgegen. 

Fertig !?
Das war es auch fast schon. Mehr Gestaltung ist im großen Kuppelraum kaum zu erwarten. 
Bis auf etliche Fehler im Siegerentwurf.


Ergebnis nach Abbruch, Betonbau, Fußbodenaufbau und Stuhlaufstellung im Modell
– was von der St. Hedwigs-Kathedrale zu Berlin im Falle eines Umbaus übrig bliebe

Die Fehlerliste des Preisgerichts

Das Übrige des Entwurfs hat schon die Jury des Wettbewerbs als schlecht bewertet.
In einer Liste wurden für alle Fehler dringend nötige Korrekturen verlangt. 
Witzigerweise beginnt die lange Mängelliste des Preisgerichts mit dem Wort "einzig":  
"Einzig die Ausformulierung der engen Treppenröhre unter dem Chor wird kritisch gesehen, zudem ist die vorgesehene Fläche für den Chor zu klein. Bei einer möglichen Überarbeitung sollte die Orgel an dem Ort und in der Lage so bleiben, wo sie ist, und damit kann der Raum unter der Orgel zusammen mit dem Aufgang aus der Unterkirche neu überdacht werden. Der Sektor vor der Orgel könnte dann für das Chorpodest, mit variablen Podien, und für das Orchester genutzt werden."
(Protokoll des Preisgerichtes der 2. Phase vom 30.07.2014; Offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil – Neugestaltung des Innenraums und des baulichen Umfeldes)
Statt "einzig", "zudem", "sollte", "neu überdacht" und "könnte" zu fabulieren
– folgt hier der Inhalt der Rüge der Wettbewerbsjury übersichtlich in einer Liste.

Die Jury bemängelt ausdrücklich im Protokoll des Preisgerichts:

  1. die enge Treppenröhre unter dem Chor
  2. die vorgesehene Fläche für den Chor als zu klein
  3. Ort und Lage der Orgel (sollte entgegen geplantem Orgelneubau so bleiben !)
  4. den Raum unter der Orgel (neu überdenken !)
  5. den Aufgang aus der Unterkirche (neu überdenken !)
  6. den fehlenden Platz für Chorpodest und Orchester (bei Überarbeitung schaffen !)

Was erwartet einen Entwurf, der eine so hohe Anzahl von Fehlern aufweist ?

– Bingo !  

der erste Preis !
Modell einer Fläche mit vielen Stühlen
Wenn das Niveau des gesamten Wettbewerbs so schlecht war, dass ein derart fehlerbehafteter Entwurf als bester übrig blieb, wäre mediale Zurückhaltung klug gewesen. Es hätten zur ehrenhaften Abwicklung des ertragsarmen Verfahrens lediglich Preisgelder für Anerkennungen und zweite oder dritte Preise vergeben werden können. 
Ideen und Lösungsansätze einzelner Beiträge wären zu qualifizierterer Meinungsbildung im Erzbistum nutzbar gewesen. Aber breitere Abstimmung war nicht bezweckt. Stattdessen entstand mit der Vergabe des ersten Preises für einen fehlerhaften Beitrag das einklagbare Recht auf den Umbauauftrag für den Sieger des Realisierungswettbewerbs. 
Das sind schlechte Aussichten für die Kathedrale. 
Aber noch gilt das staatliche Recht des Denkmalschutzes, um unnötige Veränderung nach aktuellem Belieben zu verhindern, denn eine zwingende Notwendigkeit für derart massiven Umbau besteht nicht.

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