Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Freitag, 31. Juli 2015

Die Fürsorgepflichtige für Kulturerbe möchte Teilabriss


Kulturstaatsministerin Grütters satirisch
„Ich bin fürsorgepflichtig für [...] national wertvolles Kulturerbe“
„Satirischer Wochenrückblick“ von André Bochow im rrb-Kulturadio vom 18. Juli 2015

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (Zitat aus der Sendung im Originalton):

„Ich bin fürsorgepflichtig für das, was national wertvolles Kulturerbe ist. Da haben die Bürger einen Anspruch darauf.“

Dieser Ausspruch der Ministerin bezog sich auf die Diskussion zum geplanten Kulturgutschutzgesetz. Im gegenwärtigen Diskurs wird die Bedeutung der Begriffe hinterfragt: „Das neue Kulturgutschutzgesetz will ein für alle Mal feststellen, welche Kunst in Deutschland „national wertvoll“ ist [...]. Ist es ein befriedigender Ansatz, zu sagen, alles, was älter als fünfzig Jahre und wertvoller als hundertfünfzigtausend Euro ist, steht unter Verdacht, dass es der Nation gehört?“ [FAZ_28.07.2015_Was ist national wertvoll?_A. Kilb + J. Voss] (s. Link 1)


Gut zu wissen, dass die Ministerin Kultur bewahren möchte. Das trifft sicher auch auf gebautes Kulturerbe zu. Doch wer bestimmt eigentlich, was wertvoll ist und was weg kann? Erledigt dies auch gleich die Ministerin Grütters, ohne die Einwände der zuständigen Denkmalschutzbehörden zu beachten.


Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters:
Aus ihrem Festvortrag am 28.06.2015 anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Katholischen Akademie in Berlin e. V.:

„Ich kann die Deutsche Bischofskonferenz nur unterstützen in ihrem Bemühen, die Kirchenpräsenz in Berlin weiter auszubauen. Ich weiß, es ist ein kontroverses Thema.
"Ich bin für einen Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale."

Anmerkung: 
Die Innengestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale, die 1963 fertiggestellt wurde, ist ein eingetragenes Denkmal gemäß Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin (DSchG Bln). (s. Link 2

Senatsbaudirektorin Regula Lüscher  zum geplanten Umbau der Kathedrale:

Aus ihrer Antwort vom 02.10.2014 auf eine schriftliche Anfrage vom 16.09.2014 zum Denkmalschutz in der St. Hedwigs-Kathedrale im Abgeordnetenhaus Berlin (Drucksache 17/14 551 s. Link 3):

„Die Umsetzung des siegreichen Wettbewerbsentwurfs hätte eine vollständige Beseitigung der denkmalgeschützten und weitgehend intakten Innenraumfassung aus den Jahren 1952-1963 und damit eine Teilzerstörung des Denkmals zur Folge.“

Fazit:
Kulturstaatsministerin Grütters spricht sich öffentlich gegen den Schutz eines Denkmals aus, das im Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin ist.

Internet-Links: 

1. Beitrag aus der FAZ vom 28.07.2015 zur Diskussion um die Definition des Kulturerbes:
FAZ.net_Klare Worte zum Kulturgutschutz

2. Eintrag zur St. Hedwigs-Kathedrale in der Denkmalliste des Landes Berlin
Denkmalliste_Stadtentwicklung.berlin.de

3. Aussagen der Senatsbaudirektorin zur Teilzerstörung des Denkmals durch einen Umbau 

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