Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Freitag, 11. September 2015

Countdown_11 – Kulturzerstörung auf Staatskosten?



„Es ist im Bundeshaushalt eingestellt.“
So lautet die am 28. Juni 2015 getroffene Aussage der Chefin eines Büros, das am 30. Juni 2015 schriftlich gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Aussage revidierte.

In der gleichen Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ((BKM) wird jedoch ein weiterer Fehler formuliert:
„Das Erzbistum Berlin plant und entscheidet als Denkmaleigentümer der St. Hedwigskathedrale … “
Die Domgemeinde St. Hedwig ist seit der Zeit, da Preußenkönig Friedrich II. ihr den Bauplatz und Baumaterialien schenkte, ununterbrochen Eigentümerin der Hedwigskirche, die seit der Bistumsgründung 1930 St. Hedwigs-Kathedrale genannt wird. Bischöfe, Erzbischöfe und das Metropolitankapitel nutzten und nutzen das der Pfarrgemeinde gehörende Gotteshaus. Eine Praxis christlicher Eintracht, die auch bei anderen Bischofskirchen gedeihlich geübt wird.

Die Verwirrung ist noch zu klären

Die erst mit Schreiben vom 1. September 2015 übermittelte Stellungnahme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 30. Juni 2015 ist also fehlerhaft. Sie wird z. Z. geprüft und hinterfragt. Die Widersprüche zu den bisherigen Aussagen der Verantwortlichen werden dargestellt, wenn sie nicht durch belegbare Fakten ausgeräumt werden.

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