Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Montag, 16. März 2015

Drohen nun in Berlin "Limburger Verhältnisse"?

Bildet Bischof Tebartz-van Elst ein Vorbild für Berlin?

Spenden für karitative Zwecke zugunsten von Bedürftigen sind unverzichtbar Die kirchlichen Sozialwerke erreichen mit großem Engagement die Hilfesuchenden und benötigen jede Unterstützung.

Dagegen ist bei Stiftungen für andere gemeinnützige Zwecke, die für Steuersparer attraktiv sind, besondere Vorsicht geboten. Es besteht zuweilen die Gefahr, dass Stiftungsmittel zweckentfremdet werden.


Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst im August 2013 in Frankfurt am Main. Ein Hinweis auf den Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 17. Februar 2014  – "Bischof soll Geld aus Stiftung abgezweigt haben"










sueddeutsche.de/affaere-um-tebartz-van-elst--bischof-soll-geld-aus-stiftung-abgezweigt-haben

Bestätigung finden die journalistischen Recherchen im Abschlussbericht der externen kirchlichen Prüfungskommission, der am 14.02.2014 dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vorgelegt wurde:
dbk.de_Abschlussbericht-Limburg.pdf

Tebartz-van Elst hat in Limburg gezeigt, wie dies mit skrupelloser Klugheit straffrei gelingt.

Das 1949 von einem Amtsvorgänger gegründete Diözesanwerk, das St. Georgswerk, hatte den Zweck "zum Wiederaufbau kirchlicher Gebäude und zur Erstellung von Wohnungen beizutragen". Das Werk sollte "ausschließlich und unmittelbar für kirchliche, gemeinnützige und wohltätige Zwecke" dienen. So konnten nach dem Krieg aus diesen Mitteln u. a. auch menschenwürdige Unterkünfte für Flüchtlingsfamilien geschaffen werden. Katholische Arbeitnehmer waren aufgerufen, den Lohn einer Arbeitsstunde zu spenden. Tebartz verfügte 2011 die Aufhebung mit der Begründung, dass eine Erfüllung des satzungsgemäß festgelegten Zwecks in der heutigen Zeit nicht mehr möglich sei. Er löste Kraft seiner bischöflichen Autorität das St. Georgswerk auf, um das Vermögen seiner Machtbefugnis zu unterstellen. Die Mittel dienten nun einer anderen Wohnungsbauaufgabe, der Errichtung seiner eigenen Residenz. Besorgte Katholiken beunruhigt dieses Handeln eines leitenden Geistlichen, zumal es mit kirchlichem (kanonischem) Recht vereinbar ist, wie die externe Prüfung bestätigte.


Werden auch im Erzbistum Berlin Stiftungsmittel zweckentfremdet?

Die Domgemeinde St. Hedwig zu Berlin hat 2002 die Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale ins Leben gerufen, um die Denkmalpflege des denkmalgeschützten Gotteshauses zu fördern. 


Mit dem nachfolgend abgebildeten aktuellen Prospekt wird um Unterstützung geworben:




Prospekt der Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale zur Einwerbung von Spenden, Zustimmungen,
Stifterdarlehen und Erbschaften;  Auszug _Deckblatt und Impressum



Stiftungszweck:
„Förderung der Denkmalpflege durch finanzielle Unterstützung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an der St. Hedwigs-Kathedrale zu Berlin sowie deren Ausgestaltung durch liturgische und künstlerische Gegenstände.“
Trägerschaft und Verwaltung durch Treuhänder:
„Durch Treuhandvertrag wurde das Metropolitankapitel bei St. Hedwig als Treuhänder eingesetzt und übernahm damit die Trägerschaft und Verwaltung der Stiftung.“
Leiter des Metropolitankapitels ist Dompropst Prälat Rother, der als Treuhänder auftritt.


Was hat Treuhänderschaft mit Veruntreuung zu tun?

Obwohl der Stiftungszweck "Förderung der Denkmalpflege …" unverändert in der Satzung verankert ist, wird in dem Prospekt eine Abkehr von der bisherigen Praxis, dem Stiftungszweck entsprechende Vorhaben zu unterstützen, in abschließendem Satz bekanntgegeben:

Zukünftige Aufgabe der Stiftung:
„In der Zukunft sieht die Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale als vorrangige Aufgabe die organisatorische und finanzielle Unterstützung und Begleitung der geplanten Renovierung und Umgestaltung des Innenraums der Kathedrale.“ 

"…Umgestaltung des Innenraums der Kathedrale." bedeutet die Zerstörung der denkmalgeschützten Innenraumgestaltung und steht damit in unvereinbarem Gegensatz zu dem Stiftungszweck. Es ist ein genauerer Blick auf den Vertreter des Treuhänders der Stiftung erforderlich, der für diese satzungswidersprechende beabsichtigte Zweckentfremdung von Stiftungsmitteln verantwortlich ist, Dompropst Prälat Rother.


Dompropst Prälat Rother
(bei der Pressekonferenz am 12.11.2015)
Beauftragter des Erzbistums Berlin für Bauaufgaben an der St. Hedwigs-Kathedrale
gleichzeitig Treuhänder der Stiftung zur "Förderung der Denkmalspflege …"
an der Kathedrale, deren Denkmalschutz er aufheben will. 

Der Treuhänder

Diese Funktion obliegt hier einer Person mit großer Verantwortung auf unterschiedlichsten Positionen (Dompropst, Aufsichtsrat der Alexianer GmbH, Bevollmächtigter des Vorstandsvorsitzenden des St. Hedwig-Krankenhauses, Leiter des Metropolitankapitels, Mitglied des Kirchenvorstands der Domgemeinde St. Hedwig, erzbischöflich beauftragter Koordinator für die Sanierung und Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale, Treuhänder der Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale zu Berlin). Eine Fülle von Aufgaben auf verschiedensten Fachgebieten, die vielfältige Fähigkeiten und hohes Leistungsvermögen erfordern. 
Fachliche Anforderungen, die außerhalb der Kompetenzen von Geistlichen liegen, führten offensichtlich zu einer Überforderung. Dies ist an Hand vieler Beispiele aus den baubezogenen Aufgabenbereichen darstellbar, so dass sich Interessierte selbst eine Meinung bilden können.

Der Verhandler mit sich selbst

Die Pfarrgemeinde St. Hedwig ist seit über 240 Jahren Eigentümerin der St. Hedwigskirche, die erst seit 1930 auch von Bischöfen und Domkapitel als Kathedrale mitbenutzt wird. Zur Durchsetzung der Umbaupläne ohne gemeindliche Einflussnahme wird der Domgemeinde  nun nahegelegt, das Eigentum an der Kathedrale aufzugeben. Als Leiter des Metropolitankapitels und gleichzeitiges Mitglied des Kirchenvorstands der Domgemeinde verhandelt Prälat Rother quasi mit sich selbst über diese Eigentumsveränderung.

Der Baumanager

Kann ein so stark eingebundener Geistlicher auch noch fachliche Kompetenzen auf dem Gebiet des Baumanagements besitzen? Die Verwendung großer Finanzmittel ist von seinen Entscheidungen abhängig. 
Eine Zusammenstellung seiner skurrilsten Antworten und Verlautbarungen zu den Umbauplänen bestätigt, dass eine Überforderung vorliegt.

Der Pensionär?

Wäre es da nicht angebracht, dem fortgeschrittenen Alter geschuldet, sich zum Wohle der Diözese aus überfordernden Verantwortungsbereichen zurückzuziehen, um den wohlverdienten Ruhestand genießen zu können? Wie sich andeutet, können ansonsten unwiderrufliche Entscheidungen fallen (Enteignung der Domgemeinde, Millionenverluste für das Erzbistum durch Baugrundprobleme und unnötige Umbaumaßnahmen).
Da wäre die beratende Unterstützung des Diözesanadministrators nötig, der im Moment für alle entscheidenden Aufgaben des Erzbistums die Verantwortung trägt.


Die Fakten in der Korrespondenz mit dem Treuhänder, Prälat Rother

Von der Domgemeinde, aus deren Mitgliedschaft eine unbefriedigende Korrespondenz mit dem Treuhänder ihrer eigenen Stiftung geführt wurde, ist der Schriftwechsel zur Information bereitgestellt worden. Auszüge daraus werden bekannt gemacht, damit potentielle Spender der Stiftung vor evtl. Täuschung und Enttäuschung bewahrt werden können.

Auszug aus dem Schreiben an Dompropst Rother vom 20.02.2015  
19:35 Uhr E-Mail-Sendung
17. Stiftungszweck und Aufgaben der Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale […]
17. a. Ist die Satzung der Stiftung durch die Stifter nachträglich geändert worden?

17. b. Zur Ausräumung der entstandenen Zweifel wird um Bekanntgabe der Stiftungssatzung gebeten. Welchem Entscheidungsgremien (Stiftungsrat/Kuratorium) obliegt die Entscheidungsbefugnis zur Mittelverwendung im Verhältnis zum Treuhänder?

17. c. Wann erfolgt als Zeichen von Transparenz eine Veröffentlichung der Satzung?

17. d. Ist der Stiftungszweck, der im Prospekt zu lesen ist, durch Stifterbeschluss geändert worden? […]

17. e. Sollte der Stiftungszweck „Förderung der Denkmalpflege“ weiter Bestand haben, wie erklärt der Treuhänder den beabsichtigten Missbrauch von Stiftungsmitteln? […]
Vollständiger Text der Antwort des Treuhänders vom 25.02.2015 als Eigenzitat aus einem seiner anderen Antwortschreiben (Anrede und Gruß sind weggelassen) :

Schreiben von Dompropst Rother vom 25.02.2015 als Antwort auf die Fragen vom 20.02.2015

Sätze in einem Brief, die mit einem Fragezeichen enden, sind Fragen, auf die Antworten erbeten wurden. Es sind also keine sog. "Ausdifferenzierungen", was immer sich Prälat Rother auch darunter vorstellen mag.
Leider wurde keine der Fragen beantwortet, die Stiftungssatzung wird weiter verheimlicht und die Befürchtung des vom Treuhänder beabsichtigten Missbrauchs von Stiftungsmitteln nicht ausgeräumt. 

In der folgenden Antwort auf die erforderliche Nachfrage vom 1. März 2015, ist von Prälat Rother fälschlich behauptet worden, dass am 25.02.2015 eine inhaltliche Aussage getroffen wurde, wie seiner Antwort vom 10. März 2015 zu entnehmen ist. Das Wort "Ausdifferenzierungen" ist jedoch keine inhaltliche Antwort.

Auszug aus der Antwort von Dompropst Rother vom 10.03.2015:


Schreiben von Dompropst Rother vom 10.03.2015 als Antwort auf die Nachfragen vom 01.03.2015 _Anfang
Schreiben von Dompropst Rother vom 10.03.2015 als Antwort auf die Nachfragen vom 01.03.2015 _Ende
Fragen, die sich auf die eingefügten Zitate stützen, sind keine Behauptungen. Der Treuhänder ist zweimal gebeten worden, sich zu den Satzungszielen und der Verwendung der Stiftungsmittel zu äußern.
Das Ausbleiben von substanziellen nachweislichen Antworten in seinen Erwiderungen kann nur als Bestätigung der beabsichtigten Zweckentfremdung gewertet werden.


Schlussfolgerungen:


Prospekt der Stiftung St. Hedwigs-Kathedrale
 zur Einwerbung von Spenden, Zustiftungen,
Stifterdarlehen und Erbschaften;
Auszug _Seite 7:
Stiftungszweck – Treuhänder – Stiftungsaufgabe


Der nebenstehende Text aus dem Stiftungsprospekt bietet Lehrern für den Sprachunterricht eine gute Grundlage, um folgende schwierige Begriffe zu erklären:

"Treuhänder"

– Jemand, der stellvertretend für einen Auftraggeber oder eine Gruppe von Auftraggebern die Interessen wahrnimmt. Meist zeichnet sich der Treuhänder durch Sachkunde aus und wirkt vertrauensvoll. Er ist verpflichtet, im Sinne seiner Auftraggeber zu wirken und ihnen sein Handeln jederzeit offen zu legen.

"Vertrauensmissbrauch"

– liegt denen gegenüber vor, die dem "Treuhänder" in guter Absicht Geld anvertraut haben, das dann von ihm aber anderweitig verwendet wird.

"Veruntreuung"

– wenn jemand sich als "Treuhänder" vertraglich verpflichtet, aber nicht getreu der ihm auferlegten Bestimmungen (z. B. Stiftungssatzung, Stiftungsziel) handelt.

"Arglistige Täuschung"

– wenn jemand arglosen Spendern, Stiftern oder Erblassern die Nutzung anvertrauter Gelder in der zugesicherten Weise verspricht, jedoch vorher schon die Zweckentfremdung der Stiftungsmittel geplant hat.


Bei dem aktuellen Informationsprospekt handelt es sich um eine offizielle Veröffentlichung einer gemeinnützigen Institution, mit der Gelder für einen satzungsmäßig festgelegten Zweck eingeworben werden. Die Treuhandstiftung selbst kann öffentlicher Kontrolle entzogen werden, doch dem Finanzamt gegenüber ist eine zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen.

Insofern ist der Text nicht nur für Lehrer aufschlussreich. Auch andere Berufsgruppen  können sich dafür interessieren – z. B. Juristen.
Vielleicht wird demnächst die strafrechtliche Relevanz der Zweckentfremdung von aufmerksam gewordenen Rechtsanwälten untersucht.


Verantwortung liegt nun beim Diözesanadministrator, Prälat Przytarski

Diesen Fragen sollte sich nun der für das Erzbistum Berlin in der Zeit der Vakanz verantwortliche Diözesanadministrator, Prälat Przytarski, widmen und kurzfristig die in seiner Befugnis liegenden Konsequenzen ziehen.
Anderenfalls überträgt sich die volle Verantwortung auf ihn allein, da er über die Vorgänge in der Diözese nachweislich unterrichtet wurde. Unwissenheit und Nichtzuständigkeit können daher nicht mehr als Ausflucht herhalten. 

Sonst muss sich der Nuntius der Angelegenheiten annehmen, um dem Papst berichten zu können, was sich in dieser deutschen Diözese ereignet, die derzeit ohne Erzbischof auskommen muss.

Ein zweites "Limburg" sollte unbedingt verhindert werden.
Die externe kirchliche Prüfung für die Deutsche Bischofskonferenz hat sich dort als wirkungsvoll erwiesen und würde manches ans Licht bringen, was verborgen werden sollte.