Der denkmalgeschützte Innenraum der Hedwigskathedrale, 1963 von Prof. Hans Schwippert geschaffen, seit 2018 geschlossen und im Zuge eines Radikalumbaus in Verantwortung von Erzbischof Koch zerstört.

Mittwoch, 30. Juli 2014

Offener Wettbewerb nach RPW 2013 zur Ehre Gottes?


War das vom Auslober gewählte Verfahren eines offenen Realisierungswettbewerbs und die Art seiner Umsetzung für ein denkmalgeschütztes Gotteshaus angemessen?
Das Scheitern des Versuchs, die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Umbauinteressen zu erreichen, das der Juryvorsitzende am Ende konstatierte, war bereits von Anfang an zu erwarten.

Zitate aus dem Statement des Jury-Vorsitzenden Kaspar Krämer vom 1. Juli 2014
"Grundsätzliches Ziel des Wettbewerbs ist es also, die denkmalgeschützte St. Hedwigs-Kathedrale als architektonischen Glanzpunkt am Forum Fridericianum zu erhalten und veränderten gottesdienstlichen Anforderungen entsprechend aufzuwerten, …"
Die denkmalgeschützte Innenraumgestaltung Schwipperts mit der räumlichen Verklammerung von unterer Memorialebene und Kirchenraum ("Vertikalidee") wurde der vom Ordinariat angestrebten "horizontalen Verbindung der Gemeinde untereinander" und liturgischen Änderungswünschen entgegengestellt. Diese unvereinbaren Positionen sollten externe Planer in unabhängigem Wettstreit kurzfristig vereinen.
"Der Wettbewerb wurde daher vom Auslober und vom Preisgericht als eine Suche begriffen, wie man diese „Raumvertikale“ in das liturgische Geschehen einbeziehen und die trennenden und zentrifugalen Momente harmonisch mit den gewandelten Anforderungen unserer Zeit verbinden kann."
Der Juryvorsitzende stellt im Ergebnis das Scheitern dieses Versuchs fest: 
"Es zeigte sich, dass keine der eingereichten Arbeiten hierauf eine befriedigende Antwort geben konnte." 

Eine Stellungnahme der in der Jury überstimmten Vertreter der Denkmalpflege wird mit einem kurzen Abschnitt in das Statement des Jury-Vorsitzenden aufgenommen:
"Die Anforderungen des Wettbewerbs stellten die unversehrte Überlieferung des geschichtlich und künstlerisch bedeutenden und unverwechselbaren Innenraums grundsätzlich in Frage. Die Denkmalpflege hat sich in allen Phasen des Verfahrens dafür eingesetzt, die Authentizität und Integrität der außergewöhnlichen Raumschöpfung zu bewahren und insbesondere den Doppelkirchen-Charakter durch die Verklammerung der Memorialebene mit dem Kirchenraum zu respektieren." 
Der Abschnitt schließt ebenso mit der Feststellung des Misslingens des Wettbewerbs:
"Die Denkmalpflege bedauert, dass keine der eingereichten Arbeiten eine denkmalgerechte Lösung darstellt, die das konservatorische Anliegen in angemessener Form erfüllt." 

Trotz dieser Feststellungen, dass der Wettbewerb keine Lösung erbrachte, die seinen Zielen entsprach, wurde ein erster Preis vergeben, der einen Rechtsanspruch auf Umbauplanung in der präsentierten Form begründet. 
Das ist für Nichteingeweihte unverständlich. Stattdessen wären Anerkennungen und Dotierungen für erbrachte Leistungen gerechtfertigt gewesen, da nach dem Wettbewerb substanzielle Beiträge zur Qualifizierung der Aufgabenstellung für eine Sanierung vorliegen. 

Die Ursache des unbefriedigenden Ergebnisses liegt in der problematischen 
Auslobung des Wettbewerbs

Der Auslobungstext ist ein interessantes Beispiel verschlagener Rhetorik, die gutgläubige Leser von einem Erzbistum nicht erwarten würden. Den Anschein objektiver Informiertheit und Richtlinientreue erweckend, wird mit wertender Wortwahl ein tendenziöser Inhalt vermittelt, um die Wettbewerbsbeiträge zu manipulieren. Das umständliche Prozedere war jedoch nötig, um das Denkmalschutzgesetz aushebeln zu können. Mit ehrlicher Darstellung der subjektiven Position in der Auslobung hätte der Wettbewerb schon formal gegen das Gesetz zum Schutze von Denkmalen verstoßen.

Mit welchen Mitteln die Auslöschung der denkmalgeschützten Innenraumgestaltung im Auslobungstext vorbereitet wird, demonstrieren die folgenden mit Zitaten belegten Beispiele. (Quellenangaben beziehen sich auf die Wettbewerbsauslobung, Teil B - Gegenstand des Realisierungswettbewerbs St. Hedwigs-Kathedrale, Absatz)

1.  Erwiesenermaßen Zukunftweisendes an Schwipperts Gestaltung wird kritisiert, da es Ergebnisse des zweiten Vatikanums vorwegnahm
  Die nach Schwippert wiederaufgebaute Kathedrale mit Originalbestuhlung - Einweihung durch Kardinal Bengsch 1963






.
ein " als Konzept singulär gebliebener"  Entwurf (s. Abs. 1.1)


"Allerdings hat Hans Schwippert seinen Entwurf noch vor den grundlegenden Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) verfasst."(s. Abs. 1.1)
"Die Planungen griffen um Jahre vor das Zweite Vatikanische Konzil zurück." (s. Abs. 1.2.3.)

2.  Beiläufige Erwähnung der allgemein anerkannten Qualität von Schwipperts Entwurf zur Schmälerung der Bedeutung durch gleichzeitige Relativierung

"Allerdings hat Hans Schwippert seinen Entwurf noch vor den grundlegenden Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) verfasst. In der Oberkirche hat er in einigen Aspekten bereits die kommenden liturgischen Entwicklungen aufgegriffen, indem der Priester nun zum Volk gewandt sprechen konnte.(s. Abs. 1.1)

"Der Entwurf von Hans Schwippert für die St. Hedwigs-Kathedrale war in seiner Zeit wichtig, um die Diskussion über die Erneuerung der Messfeier näher an die urchristlichen Ursprünge zurückzuführen und sie damit moderner denn je zu gestalten." (s. Abs. 1.1)
"Die von Hans Schwippert geschaffene Raumsituation weist in Idee und Ausführung zweifellos hohe Qualitäten auf. Dennoch war sie nie unumstritten. Das Konzept war für damalige Verhältnisse äußerst innovativ, für traditionelles Denken geradezu befremdlich. Es sucht unterschiedliche, teilweise widersprüchliche Ansprüche an den Raum zu verbinden, die dieser aufgrund seiner Disposition nicht ohne weiteres hergibt. (s. Abs. 4.17.C) 


3.  Starke Kritik an Schwipperts Gestaltung, wo Formales oder Überlegenswertes auf ungewöhnliche Weise gelöst wurde 
Nur das rituelle vollständige Umschreiben des Altars wird als allein seligmachend postuliert:
"Allerdings lässt sich der Hauptaltar nicht umschreiten, was als ein gravierender Mangel empfunden wird." (s. Abs. 1.1)

Obwohl das zweite Vatikanum die Messfeier "versus populum" nicht für sämtliche Altäre vorschreibt, wird der Altar in der Unterkirche als mangelhaft dargestellt:
"… zwangsläufig in der Unterkirche die Eucharistie mit dem Rücken zum Volk gefeiert werden muss." (s. Abs. 1.1)

4.  Überschwängliche Preisung einer alten Baufassung des Jahres 1932 von Holzmeister, die überhaupt nicht zur Debatte steht
St. Hedwigs-Kathedrale mit problematischem Sakristeianbau - Grundriss des Umbaus von Holzmeister im Jahre 1932
"… seit 1930 Bischofskirche. Daraufhin erfolgte 1932 eine sehr beachtete Anpassung der neuen Kathedrale an den Zeitgeschmack und die neue Funktion als Bischofskirche durch den bedeutenden österreichischen Architekten Prof. Clemens Holzmeister …" (s. Abs. 1.1.)
"… Im Südwesten erfolgte der Neubau einer Sakristei. Der Entwurf des Kathedralumbaus muss als mustergültig für seine Zeit angesehen werden und fand international ein wohlwollendes Echo." (s. Abs. 1.1.2.)
Der Annex im Südosten, den Clemens Holzmeister als Aufbewahrungsort für die Eucharistie inszenierte, formte er als Sakristei um. (s. Abs. 1.2.3.1.)
"Clemens Holzmeister löste die Aufgabe seinerzeit durch Schließung der beiden Fenster rechts und links vom Altar, um links den Bischofsthron und rechts den Eingang zu einem Sakristeianbau und darüber die Orgelwerke platzieren zu können. Alle anderen Funktionen verlegte er in ein großes halbkreisförmiges, mit Chorschranken abgetrenntes Areal. Die Bänke der Gläubigen waren im Halbrund, auf den im Übergang zur Achskapelle (Sakramentskapelle) platzierten Altar hin angeordnet, so dass der Raum eine klare Ausrichtung bekam." (s. Abs. 4.17. C)
"Im Raumkonzept von Holzmeister führte der breite Mittelgang durch den Zenit und gab zudem als Prozessionsweg die horizontale Richtung vor." (s. Abs. 4.17. D)

5.  Beiläufiger, verharmlosender Verweis auf den absurden Sakristeianbau von Holzmeister  
heute nicht genehmigungsfähiger "Sakristeianbau" von Holzmeister 1932
Ein nicht genehmigungsfähiger Anbau auf Straßenland, der die Außenfassade entstellte, wird sogar als "Lösung" bezeichnet. Nur dadurch blieb Platz in der Kathedrale, um in dem südöstlichen Annex die Sakramentskapelle einzuordnen,  Der seriöse Umbau durch Schwippert musste die Sakristei im vorhandenen Bauvolumen unterbringen.
"Im Südwesten erfolgte der Neubau einer Sakristei." (s. Abs. 1.2.2.)
"(Clemens Holzmeister hatte 1932 die Frage der Sakristei durch einen recht unsensiblen Anbau gelöst)." (s. Abs. 4.16.)


6.  Nachträgliche Eingriffe werden nicht deutlich von der Schwippert-Fassung abgesetzt, sondern als Anlass für Kritik an dessen Gestaltung missbraucht

St. Hedwigs-Kathedrale mit Originalbestuhlung - Grundriss des Wiederaufbaus durch Schwippert im Jahre 1963

Bei der originalen Bestuhlung, die später geändert wurde, gab es nicht die immer wieder Schwipperts Gestaltung unterstellte und zu deren Kritik missbrauchte "Teilung" der Gemeinde:
"Aus praktischen Gründen wurde die Aufstellung der Bestuhlung von einer nachempfundenen Rundung im Nachhinein in der Oberkirche beidseitig gerade gerückt, …" (s. Abs. 1.1.)
Die als Störung des Zusammenhangs von Altar und Tabernakel kritisierte Position der Petrusstatue ist nicht original und sollte nicht in die Kritik an Schwippert einbezogen werden:
"Seit 1980 befindet sich im Stipes des Altars eine Petrusstatue." (s. Abs. 4.17. B)  

Das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens

Viele der 169 Teilnehmer haben redlich nach einer Antwort auf die verklausulierten Fragen der Auslobung gesucht. Für manche Wettbewerbsspezialisten ist dagegen "Auffallen um jeden Preis" die Devise. Der überwiegende Teil der Beiträge orientierte sich an der im Auslobungstext so gepriesenen vergangenen Fassung von Holzmeister.
Jedes Büro war mit den komplexen theologischen und liturgischen Themen auf sich allein gestellt und konzentrierte sich auf Einzelaspekte, die möglichst wirkungsvoll zu präsentieren waren. Alle übergeben das Resultat wochen- oder monatelanger Arbeit in die Hand von 19 überwiegend bistumsfernen, entscheidenden Experten, die innerhalb weniger Stunden Geschichte bestimmen sollen.
Sachpreisrichter und Fachpreisrichter (Kenner der Architekturszene und der aktuellen Entwicklungen) kommen für einen Tag zusammen, studieren 90 quadratmetergroße Plantafeln und 15 Modelle und wählten am Abend des 30. Juni 2014 einen Beitrag, der mit Konsequenz den Zeitgeist am ehesten widerspiegelt. 
Miminalistisch, nüchtern, schmucklos und frei interpretierbar zeigt sich das Ergebnis.

Mit einem offenem Wettbewerb wird das Abbild des Zeitgeschmacks gefunden.
Liegt darin das Ziel für die Gestaltung eines Gotteshauses?

Die permanente Anpassung an den Zeitgeist, würde Umbauzyklen immer weiter verkürzen.
Wenn der bestehende Wiederaufbau nun schon nach 50 Jahren abgerissen werden soll, wird nach dem Wettbewerb dann jeder neue Erzbischof einen Umbau nach seinem Geschmack erwarten?
Oder glaubt man ernstlich, soeben das Ei des Kolumbus gefunden zu haben?

Sonntag, 27. Juli 2014

Treppe aus Liliput zur Taufkapelle - ein Scherz ?

Beim Entwurf des Wettbewerbssiegers ist die Treppe zur Unterkirche nicht begehbar.

Es wurde eine Treppe dargestellt, deren Kopfhöhe ca. 1,90 m beträgt. Das wäre selbst in vermieteten Wohnhäusern nicht genehmigungsfähig, weil die Begehung eine Verletzungsgefahr für den Kopf darstellt. Man schüttelt verwundert denselben und fragt sich, ob nicht ein Missverständnis vorliegt. Schließlich handelt es sich um den mit dem ersten Preis prämierten Beitrag zu einem offenen Realisierungswettbewerb.

Deshalb ist der Sachverhalt zunächst einmal sachlich zu prüfen.
In den zum Wettbewerb offiziell ausgestellten Schnitten sind die Treppen exakt dargestellt.


Orgelempore, Chortreppe und Treppe zur Taufkapelle _Detail aus dem Längsschnitt des Beitrags des Wettbewerbssiegers
Das Erdgeschoss als Bezugsebene ist von der Eingangshalle bis zum Hauptkuppelraum niveaugleich. Die Oberkante des Kellergeschossbodens liegt 3,35 m unter dieser Ebene.
Eine einläufige Treppe mit 19 Steigungen soll den Abgang zur Taufkapelle bilden. Die sich ergebende Steigungshöhe der Einzelstufen betrüge 17,6 cm. Bei einer dazu erforderlichen Auftrittsbreite von nur 28 cm ergäbe sich eine recht steile Treppe, die ohne jegliches Zwischenpodest zu begehen wäre. Derartige Treppen kennt man vom Mietwohnungsbau, allerdings wird selbst dort kaum auf ein zwischengelagertes Postest verzichtet, das die Begehung erleichtert und Stolpergefahr reduziert.
Fazit: Treppenabgang ist sehr steil und ohne Zwischenpodest unbequem

Treppenantritt neben der Taufkapelle zum Aufgang in das Foyer _Ausschnitt aus dem Grundriss des Untergeschosses 

Die Treppe wird oberhalb durch den massiven Podestaufbau für den Chor begrenzt.
Im Erdgeschossgrundriss und im Querschnitt Nord sind drei vierstufige Treppenabschnitte dargestellt, die die drei Chorpodeste miteinander verbinden. Die Abstände zwischen diesen Treppenabschnitten betragen etwa das Doppelte eines Stufenauftritts. (Abweichend vom Modell und allen anderen Darstellungen ist in den Längsschnitten direkt vor der Wand noch eine weitere einzelne Stufe dargestellt, die aber zu nichts führt. Wer diese betreten würde, stößt mit der Nasenspitze an die Rückwand der Chornische. Eine solche Einzelstufe böte auch keinen Standplatz für Chormitglieder. Deshalb wird entsprechend der überwiegenden Darstellung im Wettbewerbsbeitrag bei der näheren Betrachtung von 12 Steigungen ausgegangen.) 
Massives Chorpodest in der Mittelnische neben dem Portikus _Ausschnitt aus dem Grundriss des Erdgeschosses
Mit einem Pfeil wird der Abgang zur Unterkirche nur angedeutet, aber nicht dargestellt, wie im EG-Plan erforderlich
Die Höhen sind nicht bemaßt, aber die Pläne müssen lt. Wettbewerbsordnung maßstabgerecht sein. Deshalb lässt sich der Inhalt des Dargestellten ermitteln. Der Steigungswinkel der Einzelstufen im Chorpodest erscheint gleich oder geringfügig flacher, durch die kleinen Zwischenpodeste wird die Treppe insgesamt flacher.

Steigungshöhe und Auftrittstiefe
(Allgemeine Erläuterung)
Damit ist die Steigungshöhe jeder Einzelstufe nicht größer als die der oben betrachteten Treppe zur Taufkapelle.
12 Steigungen von je 17,5 cm ergeben eine Höhe des obersten Chorpodestes von 2,10 m. Die Decke unterhalb des Chorpodests (bestehend aus Betondecke, Schall- und Wärmeschutz und Fußbodenaufbau) hat üblicherweise eine Höhe von 25 - 33 cm. 
Lichte Durchgangshöhe bei Treppen
(Allgemeine Erläuterung)
Bei angenommener Deckenhöhe von 30 cm bleibt für den Treppenabgang zur Taufkapelle eine lichte Kopfhöhe von 1,80 m.
Fazit: Treppenabgang hat keine ausreichende Kopfhöhe

Damit unterschreitet die Kopfhöhe das hierfür gültige bauordnungsrechtliche Mindestmaß von 2,00 m, das bei unbedeutenden Nebennutzungen bei begrenztem Nutzerkreis vor Kopfverletzungen schützen soll. Möglicherweise erklärt sich die nur in den Längsschnitten dargestellte nutzlose Zusatzstufe als Versuch, die Kopfhöhe um ca. 18 cm auf 1,98 cm zu erhöhen. Es wirkt jedoch wie ein Griff in die Trickkiste, wenn alle anderen Zeichnungen eine derartige Stufe nicht vorsehen. Unabhängig davon bleibt die Kopfhöhe unter dem Mindestmaß von 2,00 m und würde bei einer bauordnungsrechtlichen Prüfung nicht genehmigt werden.
Fazit: Treppenabgang ist nicht genehmigungsfähig

Bei der Kathedrale des Erzbistums Berlin geht es jedoch nicht um bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen. Was wäre gewonnen, wenn mit besonderen Materialien noch ein paar Zentimeter herausgeholt werden könnten?
Der öffentlich nutzbare Zugang zur Taufkapelle sollte würdevoll und beeindruckend gestaltet werden. Das ist beim ausgestellten Entwurf des Wettbewerbssiegers nicht der Fall. Die Besucher einer Taufzeremonie würden mit eingezogenem Kopf zur Kapelle hinabsteigen und könnten Vergleiche mit alten Treppen zu Kohlen- und Kartoffelkellern anstellen.
Bei einer vertiefenden Ausarbeitung würde der Treppenabgang grundsätzlich geändert werden, da er in der dargestellten Form inakzeptabel ist.
Fazit: Treppenabgang ist zu niedrig und der Öffentlichkeit nicht zuzumuten


Orgelempore, Unterkirche und dazwischen das Chorpodest, unter dem die Treppe keine Raum findet _Querschnitt-Nord

Das Problem liegt in der funktionellen Überfrachtung der Achse des Mitteleingangs zur Kathedrale. Um eine weiträumige Gestaltung von Kuppelraum und Eingangsfoyer erscheinen zu lassen, wurden gleich drei erforderliche Volumenanforderungen auf zu engem Raum übereinander gestapelt: 
– eine neue große Orgel auf weit ausladender Orgelempore
– eine massive steile Schrägdecke für drei Chorpodeste mit mittiger Treppe
– eine steiler Treppenabgang zur Taufkapelle unter den Chorpodesten
Wie es dargestellt wurde, funktioniert es nicht. Geringfügige Veränderungen können in dem für diese drei Funktionen vorgesehenen begrenzten Areal keine Lösung herbeiführen.
Entweder beginnt die Kellertreppe mitten im Eingangsfoyer, oder das Chorpodest ragt in die kreisförmige Gestalt des Hauptraumes hinein. Dazu müsste aber die Orgelempore weiter angehoben werden, wodurch für die längsten Orgelpfeifen in der Mittelachse die Höhe fehlen würde.
Fazit: Der Siegerentwurf zeigt keine Lösung für Orgel, Chor und Abgang

"Da wird sich doch später immer noch eine Lösung finden." So werden viele verständnisvolle Laien reagieren. Schließlich ist doch gerade diesem Entwurf der erste Preis von einer Jury zuerkannt worden. "Dann wird es schon in Ordnung sein."
Ganz so einfach ist es nicht, denn der Wettbewerb zieht Rechte für den Sieger nach sich, die für das Erzbistum hohen Kosten verursachen, die nachträglich kaum abwendbar sind.
Deshalb ist genau zu prüfen, ob wirklich alles der Ordnung entspricht.

Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Ein solcher offener Realisierungswettbewerb (Gesamtkosten ca. 800.000 € mit einer Preisgeldsumme von 270.500 €) ist durch eine Wettbewerbsordnung (RPW 2013) geregelt. Nur unter Einhaltung der Regelungen kann ein gültiges und rechtsverbindliches Ergebnis erzielt werden.
Die Beiträge, die nicht der Wettbewerbsauslobung entsprechen oder unvollständig sind, können nicht berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Beiträge dürfen bei der Prüfung ebenfalls nicht einbezogen werden.
Ein Wettbewerbsbeitrag, der keine vollständige und funktionsfähige Lösung für die Anforderungen der Auslobung böte, wäre ebenso auszuschließen, wie einer, der erst nach Fristablauf und Jurysitzung eine Lösung für ein grundsätzliches Anforderungsproblem nachlieferte. Alle übrigen konkurrierenden Mitstreiter des Wettbewerbs wären unrechtmäßig benachteiligt, wenn ihnen ein unvollständiger oder nachzubessernder Beitrag vorgezogen würde. Viele Architekten rangen um die beste Verbindung von Ober- und Unterkirche, die im  denkmalgeschützten Bestand vielfach als "Loch" verunglimpft wurde. 
Im Siegerentwurf wurde dem Betrachter die vermeintliche Weiträumigkeit von Kirchenraum und Eingangsfoyer dadurch simuliert, dass die lästige Treppenfrage zur Unterkirche einfach durch ein Modell aus Liliput gelöst erscheint. (Doch das ist  kein Scherz.) Ein nicht funktionsfähiges, aber platzsparendes Mini-Treppchen wird erst einmal dargestellt. 
Die Darstellung des oberen Endes der Kellertreppe, die eigentlich in einen EG-Grundriss gehört, hier aber unterlassen wurde, hätte den Fehler offenbart. Wenn es niemand merkt, sieht das Übrige großzügig aus. Die vertrauensvolle Jury setzte sicher auf die Loyalität der Kollegen und Fachleute.
(Siehe dazu auch den früheren Blog-Beitrag zur Rechtmäßigkeit dieses Entwurf, der nicht der Auslobung entspricht:
Mittiger Altar entgegen Auslobung - Klage möglich)

Fazit: Die Zulassung des Beitrag des Siegers ist wettbewerbsrechtlich fragwürdig

Die Hoffnungen vieler Gläubigen liegen auf dem erwarteten neuen Erzbischof, der mit Gottes Hilfe nach ruhiger Bewertung eine gut abgewogene Entscheidung zum Wohle seiner Diözese treffen wird.

Mittwoch, 16. Juli 2014

Mittiger Altar entgegen Auslobung - Klage möglich


Das Wettbewerbsergebnis widerspricht der klaren Forderung des Auslobers

Die Vorgaben für einzureichenden Beiträge sind entsprechend Wettbewerbsordnung in einer Auslobung darzulegen, wie auch in diesem Wettbewerb geschehen.
Im Allgemeinen wurden hier kaum Einschränkungen auferlegt, was auf mangelnde Vorbereitung oder funktionale Ziellosigkeit des Auftraggebers schließen ließe. Nach offizieller Lesart war die Auslobung jedoch in dieser richtungsoffenen Unbestimmtheit angelegt worden, um ein möglichst großes Spektrum an Lösungsmöglichkeiten prüfen zu können.
Davon abweichend ist bei der Gestaltung des Altarraums ein deutliches Ausschlusskriterium definiert worden ("In keinem Fall sollte der Altar in Mitte gestellt werden"). Die Nichtachtung des Denkmalschutzes wird mit freundlichem Konjunktiv dagegen geradezu anempfohlen ("Sollte man sich dafür entscheiden, die Öffnung zur Unterkirche zu schließen").

Auszug aus der Auslobung des Wettbewerbs:

Teil B, 4.17. Kriterien für die liturgische Neugestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale
D. Lösungsstrategien:
S. 87 (Das Ausschlusskriterium ist hier zur besseren Orientierung durch Fettdruck hervorgehoben)

"Sollte man sich dafür entscheiden, die Öffnung zur Unterkirche zu schließen und den Eingang zu verlegen, bleibt die Frage der Gestaltung der Raummitte. Im Raumkonzept von Holzmeister führte der breite Mittelgang durch den Zenit und gab zudem als Prozessionsweg die horizontale Richtung vor. 
In keinem Fall sollte der Altar in Mitte gestellt werden, was, wie bereits angedeutet, der Tradition des Kirchenbaus wie auch der heutigen Praxis zuwiderliefe. 
Sobald der Priester an den Altar tritt, ist eine Raumrichtung gegeben. Daher ist die Betonung der Axialität durch Wiederbelebung der Chorkapelle als Sakralraum zu überprüfen."

Manchmal ist es falsch, das Richtige zu tun

Die Wettbewerbsteilnehmer, die die Auslobung ernst nahmen und ihre Vorgaben umzusetzen suchten, konnten nicht ahnen, dass ein Ausschlusskriterium keine Bedeutung haben würde. Denn gerade die Lösung, die der Auslobung widersprach und den Altar in die Mitte stellen will, wurde mit dem ersten Preis bedacht.
In einem Zentralraum die Mitte mit dem Hauptgegenstand hervorzuheben, wäre sicher einer größeren Anzahl von Architekten eingefallen, wenn der Bauherr nicht ausdrücklich eine andere Lösung gefordert hätte.
Nun ist der Mittelpunkt des Kreises in der Mitte. 
Ein genialer Einfall !?

Schade um die vergeblichen Energien und Ideen, die in Lösungsvorschläge für den Auslober geflossen sind, die seinen definitiven Vorgaben folgten.

Doppelte Verneinung

Beiläufig sei auch noch erwähnt, dass die Missachtung der Auslobung gar nicht möglich wäre, wenn der Verstoß gegen ein gesetzliches Gebot nicht die Grundlage bilden würde. Das Denkmalschutzgesetz gebietet den Erhalt eines Zustandes, bei dem im Mittelpunkt kein Altar stehen könnte.
Vielleicht liegt, für viele redliche Planer verborgen, gerade in der doppelten Verneinung eine verschlüsselte Botschaft, genau das zu tun, was ungewollt und nicht erlaubt ist.

Klage gegen den Wettbewerbsauslober ist zu erwarten

Es wird geprüft werden, ob ein Verstoß gegen die Wettbewerbsordnung vorliegt. Die Lektüre des Auslobungstextes legt diese Vermutung schon in der Frage der Altarpositionierung nahe (S. 87, Zitat s. oben). Weitere Punkte und die Rechtmäßigkeit der angestrebten Denkmalsdemontage wären zu untersuchen.
Die durch das Wettbewerbsverfahren getäuschten Architekturbüros könnten, wegen des erlittenen Schadens und der ihnen unrechtmäßig genommenen Chancen gegen den Wettbewerbsauslober Klage erheben.
Sollte sich herausstellen, dass das Zustandekommen des Ergebnisses gegen die Wettbewerbsordnung verstößt, wäre das Wettbewerbsverfahren ungültig
Es gäbe keinen Anspruch auf Auftragsvergabe zur Planung eines Umbaus.
Zeit für ein umsichtiges und verantwortungsvolles Überdenken wäre gewonnen. 


Dienstag, 15. Juli 2014

Kirche oder Tagungsort - sakral oder profan


Multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten bietet der Entwurf des Wettbewerbssiegers

Merkwürdige Überlegungen eines fiktiven Immobilienmaklers

Ein runder Tisch im Zentrum und in sechsfacher konzentrischer Reihung aufgestellte Einzelstühle, die zu fünf Blöcken gruppiert sind. Das sechste Segment ist sparsamer mit zwei Stuhlreihen besetzt, die den die Versammlung Leitenden vorbehalten sind. Der diesem Segment gegenüberliegende Stuhlblock weicht bei Aufführung bestimmter Musikstücke den Orchesterinstrumentalisten und zusätzlichen Chorsängern. Den äußeren Rand des einheitlichen planebenen Fußbodens säumt eine separate weitere Reihung von Stühlen. 

Ein derart gestalteter Raum ist für allerlei Nutzungen vorstellbar. Um die Mobilität nicht einzuschränken, sollten der mittige Tisch und das Lesepult ein moderates Gewicht aufweisen, was mit modernen Materialien möglich ist. Vorausgesetzt, dass natürlich auch die Stühle beweglich positioniert sind, könnte ohne großen Aufwand die Raumgestaltung vielerlei anderer Verwendung angepasst werden.

Modell der Immenraumgestaltung des Wettbewerbssiegers von oben betrachtet








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Steigerung des Immobilienwerts bei Veräußerung an kommerzielle Nutzer 

Die enorme Deckenhöhe und die frei bespielbare Bodenfläche lassen den Nutzwert des Bauwerks zu der einer imposanten Mehrzweckhalle wachsen, die wohl situierte und finanzkräftige Interessenten fände. 
Der vorgesehene eher gestaltungsoffene Innenausbau böte noch Entwicklungsmöglichkeiten z. B. für glanzvolle Repräsentanzen erstrangiger Institutionen. Für deren Visionen könnten dann inspirierte Gestalter mit einer unverwechselbaren und einzigartigen Innenarchitektur Aufmerksamkeit erregen.


(Doch es ist unklug, derartige aussichtsreiche Spekulationen schon jetzt kund zu tun, denn nur solange das Bauwerk religiös genutzt wird, eröffnet sich überhaupt die Chance, den lästigen Denkmalschutz auszuhebeln, der vielfältigen Nutzungsoptionen entgegensteht.
Außerdem wirkte der Innenraum bisher eher sakral, was durch den Umbau relativiert wird und eine spannungsvolle Offenheit für vieles Neue ergäbe.)

Freitag, 11. Juli 2014

Der Kölner Dom ist gotisch - wie lange noch?

Caspar M. Balthasar aus Köln
bat um die Veröffentlichung seiner Nachricht, 
da es an einem eigenen Internetanschluss fehlt.


Kardinal Wölki kehrt von Berlin zurück nach Köln

Wird nach dem Bischofswechsel nun auch der Kölner Dom modernisiert?

Nach der kurzen Amtszeit in Berlin wird der Kardinal nun als designierter Erzbischof von Köln wieder in die mitgliederstärkste Diözese Deutschlands zurückkehren, wo er als Weihbischof wirkte, bevor er nach Berlin kam.
In Berlin genügten drei Jahre, um bei der St. Hedwigs-Kathedrale, die unter Denkmalschutz steht, eine Umgestaltung und Modernisierung auf den Weg zu bringen. Bei gottesdienstlich genutzten Gebäuden bieten sich Möglichkeiten, den hinderlichen Denkmalschutz auszuhebeln.

Wenn schon die denkmalgeschützte Innengestaltung im Berliner Bischofssitz, die kaum 50 Jahre alt ist, als altmodisch empfunden wird und entfernt werden soll, dann sieht es wohl schlecht aus für den Denkmalschutz am Kölner Dom, dessen gottesdienstliche Nutzung ebensolche Chancen eröffnet. 
Dieser Bau ist größtenteils schon ein paar Hundert Jahre alt. In seinem gotischen Stil mit all den Türmchen, Spitzbögen und Ornamenten wirkt er doch sehr antiquiert und aus der Zeit gefallen. Wird er nun demnächst auch umgebaut, modernisiert und auf den neuesten Stand gebracht?

Nicht zu lange warten mit der Besichtigung des Kölner Doms!

Noch besteht die Möglichkeit, den Kölner Dom im althergebrachten Zustand zu besichtigen.
Jeder, der noch nicht dort war, sollte die Gelegenheit nicht versäumen.
Obwohl er sehr alt ist, wirkt er jedoch irgendwie auch interessant, weshalb er wohl als Denkmal hervorgehoben wurde.
Bei der Berliner Kathedrale ist es zwar genauso, aber da hat der Schutz ebenfalls nichts genutzt.

Deshalb reisen sie schnell nach Köln, solange der alte Dom noch steht!

Der Kölner Dom um 1900
Übrigens …

die Zeichnungen des Wettbewerbs zum Umbau in Berlin könnte der Kardinal gleich mit nach Köln nehmen. Denn diese Pläne würden sich ohnehin besser für einen schlichten Neubau eignen, für den im finanzstarken Erzbistum Köln eher Platz und Geld vorhanden wäre. Dann könnte sich das bettelarme Berliner Bistum im franziskanischen Sinne auf die Sanierung der St. Hedwigs-Kathedrale beschränken. Für eine Diözese in der Diaspora wäre es ein angemessenes Zeichen, sich nicht vom Hauptstadtglanz blenden zu lassen. Der Papst und die Gläubigen in den Gemeinden würden sicher froh sein, wenn das Berliner Erzbistum Bescheidenheit übte und die seelsorgerischen Herausforderungen annähme, ohne sich mit großen Bauinvestitionen finanziell zu übernehmen.

Knien Katholiken heute noch? Spalten neue Stühle die Gemeinde?


Die Bestuhlung im Entwurf des Wettbewerbssiegers
oder 
Platzangebot, Kniebänke und andere Probleme


Anzahl unterschiedlicher Sitzplätze im Siegermodell

Bei der Ankündigung des Wettbewerbs war davon die Rede, dass sich das Platzangebot für die Gottesdienstbesucher verbessern soll.
Nun liegt das Ergebnis des Wettbewerbs vor und das Modell des maßstäblichen Siegerentwurfs gibt eine detailreiche Vorstellung davon, wozu ein dementsprechender Umbau führen würde. Da statt wohlvertrauter Kirchenbänke koppelbare Einzelstühle, die aus Konzert- und Veranstaltungsorten bekannt sind, Anwendung finden sollen, lässt sich die Anzahl der Sitzplätze exakt ermitteln.

Wäre es nicht schön, wenn viele Gläubige kämen? 
Etwaige Vorfreude wird getrübt, durch die aus dem Modell abzuleitenden Zahlen, die deutlich zeigen, dass Sitzplätze nach dem Umbau rar sein würden:

Besucherkapazität bei Festgottesdiensten mit oratorischer Musik –  364
Bei festlichen Gottesdiensten mit großem Chor und großem Orchester wird das Sitzplatzsegment unter der Orgel den Musikern weichen müssen.

Maximale Besucherkapazität  –  440
(Dabei sind 11 Beistellhocker bereits eingerechnet)


Unterteilung der Gesamtzahl an Sitzplätzen (Ort, Funktion, Nutzbarkeit)

Max. Besucherkapazität auf Stühlen in der Hauptebene  –  381
Zusätzlich mögliche Hocker vor den Nischen  –  11
Gesamtzahl der nicht barrierefreien Stühle in den Nischen  –  48
In den vier Fensternischen werden jeweils 12 Stühle in zwei Reihen Aufstellung finden, die über Stufen zu erreichen sind.

Der Aufstellung der Stühle in einer katholischen Kirche würde, nach Aussage der Planer, dadurch Rechnung getragen, dass zwischen den zu Reihen gekoppelten Stühlen, Kniebänke eingefügt werden könnten. Auch Ablagemöglichkeiten für Gesangbuch, Handtasche etc. könnten in der Rückenlehne des vor dem jeweiligen Besucher stehenden Stuhls als Sonderanfertigung integriert werden. 
Daraus ergibt sich eine Differenzierung der Stühle.  Plätzen ohne Vordermann und Zusatzelementen stehen Stühle gegenüber, von denen aus der Gottesdienst in bewährter Weise mitgefeiert werden könnte.

Max. Anzahl von Stühlen mit nutzbarer Kniebank  –  299
Max. Anzahl von freistehenden Stühlen ohne Kniebank  –  130
Max. Anzahl von Hockern ohne Kniebank  –  11
(Bei großen Gottesdiensten mit Platzbedarf für viele Musiker reduziert sich die Platzanzahl um bis zu 76, verteilt auf die einzelnen Kategorien)


Blick in ein Modell der St. Hedwigs-Kathedrale nach den Vorstellungen des Wettbewerbssiegers





























Platzkarten, Stuhlpatenschaften und weitere Fragen

"Diejenigen, die sich bei bestimmten Gelegenheiten während der heiligen Messe gern niederknien möchten, werden gebeten, nur die Reihen 2 bis 6 zu nutzen." Dieser Hinweis könnte, so oder anders formuliert, im Falle eines Umbaus zu den Vermeldungen vor jedem Gottesdienst gehören. Nutzer der anderen Stühle würden dann entweder stehen oder auf dem Fußboden knien. Manche werden es bei einer Kniebeuge belassen, da es nicht jedem leicht fällt, sich vom Fußboden aufzurichten. So würde gerade in den andachtsvollsten Momenten die Gemeinde schwankend und quirlig agieren.

Da jeder Sitz eindeutig definiert wäre, würde man nicht mehr mit Fragen belästigt, ob noch ein wenig Platz frei ist oder durch Zusammenrücken noch jemand sitzen könnte.
"Zeitiges Kommen sichert die besten Plätze." "Wer hat, der hat." Besitzanspruch vor Nächstenliebe. Platzkarten könnten vergeben werden oder es bestünde die Möglichkeit, sich für bestimmte Plätze mit einem gewissen Obolus dauerhafte Anrechte zu sichern, womöglich markiert mit einem blanken Namensschild. So könnte die Gemeinde geteilt werden in die, die sich niederknien möchten und jene, die grundsätzlich nur Sitzen und Stehen möchten. Doch wäre statt einer Teilung nicht eher Gemeinschaft erstrebenswert?


Die im preisgekrönten Wettbewerbsmodell vorgesehene Bestuhlung nach den Umbauplänen























Stehen, knien und auf den Altar blicken

Vorn kann man nicht knien und dahinter nichts sehen, wenn der Vordermann stehen muss, weil er keine Kniebank hat. Beginnend mit der dritten Reihe wird es sowieso immer schwerer,  überhaupt etwas zu sehen (über Häupter zu sehen), da Altar und Priester auf gleicher Höhe mit den Gläubigen stehen. Über die theologischen Vorteile der Gleichheit in der Communio (Gemeinschaft) kann der Gläubige in der 4. bis 6. Reihe ausgiebig nachdenken, da er beim Blick auf den Altar überwiegend auf Hinterköpfe schaute und weniger am eucharistischen Geschehen teilnähme.

Wenn viele Menschen sich spontan versammeln und einer etwas sagen soll, den möglichst alle sehen wollen, dann bringt man ihm einen Kiste, einen Hocker oder eine Leiter, worauf er steigen kann, und das Problem ist gelöst. Wohl niemand wird beklagen, dass der zum Reden aufgeforderte, sich über die anderen erhebt.
Warum sollte man es dann einem Priester übelnehmen, wenn die Messe wenige Stufen über den Gläubigen zelebriert wird und damit alle durch direkten Blickkontakt teilhaben können. 
Bei einer Bischofskirche ist, der Größe wegen, eine leicht erhobene Altarinsel im Interesse der Gottesdienstbesucher vorteilhaft. Sichtverhältnisse könnten auch durch arenaartiges Anheben der Platzreihen, die den Altar umgeben, verbessert werden, doch das wäre aufwendig, kompliziert zu nutzen und nicht immer barrierefrei. Die vorhandene Altarinsel in der Kathedrale hat ein Problem bereits gelöst, das nach dem Wettbewerb wieder akut wird.

An dieser menschlich praktischen Frage müsste sich kein theologischer Diskurs entzünden.
Im kleinen Kreis ist es natürlich schön, die Gemeinschaft dadurch verstärkt zu erleben, dass sich alle auf gleicher Augenhöhe begegnen und die Verbundenheit intensiv spüren.
Doch die Kathedrale ist nicht so klein, Gott sei Dank.